Kampagne gegen AfD-Spitzenmann Bystron: Nichts als heiße Luft

1. Juli 2024
Kampagne gegen AfD-Spitzenmann Bystron: Nichts als heiße Luft
National
1
Foto: Symbolbild

Berlin/München. Neben dem Spitzenkandidaten zur Europawahl, Maximilian Krah, war auch der Zweitplazierte, der Münchner Bundestagsabgeordnete Petr Bystron, in den Wochen vor der Europawahl Hauptziel einer koordinierten Medien- und Geheimdienstkampagne. Genützt hat es nichts – die AfD zog mit 15,9 Prozent wieder ins Europaparlament ein und verbesserte sich markant.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

In sich zusammengefallen ist mittlerweile aber auch die Kampagne gegen die beiden AfD-Spitzenpolitiker. Sage und schreibe 12 Hausdurchsuchungen wurden gegen Bystron durchgeführt. Aber: wie jetzt bekannt wurde, hielten selbst die Beamten des Deutschen Zolls eine Geldtransaktion, die Bystron zur Last gelegt wurde, nicht als Beweis für eine angebliche „Geldwäsche“ geeignet. Die „Financial Intelligence Unit“ des Zolls sah in der nachträglich aufgebauschten Transaktion seinerzeit keinen Grund zur Beanstandung.

Im März 2023 hatte Bystron bei seiner Bankfiliale kleinere Scheine in größere Banknoten umgetauscht, insgesamt 30.000 Euro. Weil die Bankfiliale aber über keinen Kassenschalter mehr verfügte, wurde der Umtausch durch eine Bankangestellte über den Bankautomaten abgewickelt. Dabei fiel jede Einzahlung über 10.000 Euro automatisch als „auffällige Geldbewegung“ an und wurde an die „Financial Intelligence Unit“ (FIU) beim Zoll gemeldet. Aber diese hatte nichts zu beanstanden.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Erst nachdem im Frühjahr 2024 die Kampagne gegen Bystron und Krah hochgefahren wurde, spielte der Geldwechselvorgang plötzlich eine Rolle – erst jetzt „leitete die Geldwäsche-Einheit des Zolls den Hinweis auf die verdächtigen Zahlungen des AfD-Politikers (…) an die Generalstaatsanwaltschaft in München weiter“, kritisierte das ZDF und versuchte daraus ein „Behördenversagen“ zu konstruieren. Aber: für ein Vergehen des AfD-Spitzenmannes gibt es bis heute keinerlei Anhaltspunkte – trotz 12 Hausdurchsuchungen. (rk)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

Ein Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert