Einreiseverbot gekippt: Gericht kann keine Gefährdung durch Sellner erkennen

6. Juni 2024
Einreiseverbot gekippt: Gericht kann keine Gefährdung durch Sellner erkennen
National
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Foto: Symbolbild

Potsdam. Erfolg für Martin Sellner: im Streit um ein von der Stadt Potsdam gegen ihn verhängtes Einreiseverbot hat der österreichische Identitären-Vordenker einen juristischen Erfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Potsdam gab einem Eilantrag Sellners gegen das Verbot statt. Nach Auffassung der Kammer werde der von Sellner erhobene Widerspruch voraussichtlich Erfolg haben, hieß es zur Begründung der Eilentscheidung.

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Das Verbot der Stadt Potsdam erweise sich nach summarischer Prüfung als rechtswidrig. Eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung beziehungsweise Sicherheit sei nicht hinreichend belegt worden. Auch sei nicht belegt, daß es kein milderes Mittel als das Einreiseverbot gebe.

Die Stadt Potsdam hatte Sellner im März untersagt, sich in der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten oder nach Deutschland einzureisen. In der Verfügung stellte sie dazu in seinem Fall den Verlust des in der EU geltenden Freizügigkeitsrechts fest. Dagegen ging Sellner vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht vor.

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Grund für die drastische Maßnahme war ein Vortrag Sellners bei einem angeblichen „Geheimtreffen“ in Potsdam im November 2023, bei dem der österreichische Aktivist und Publizist unter anderem über die Remigration, also die Rückführung von Ausländern, gesprochen hatte. (rk)

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2 Kommentare

  1. Maximilian Meyer sagt:

    Das Verwaltungsgericht Potsdam hat das von der Stadt Potsdam verhängte Einreiseverbot gegen den österreichischen Identitären-Vordenker Martin Sellner – wie zu erwarten war – quasi aufgehoben. Die Potsdamer Kommunalbehörde hatte dieses Einreiseverbot damit begründet, Sellner, der für eine Remigration von Ausländern eintritt, gefährde die öffentliche Sicherheit. Da fragt man sich schon, was in den Hirnen dieser Potsdamer Beamten eigentlich vorgeht. Sicherlich meint Sellner in erster Linie die Remigration von kriminellen Ausländern, über die der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) sagte „Raus mit ihnen, aber schnell!“.

    Durch den Messermord dieses afghanischen Islamisten an dem jungen Mannheimer Polizisten erfährt das Wort „Remigration“ eine unvorhergesehene Aktualität. Die Frage, wer eine größere Gefahr für Deutschlands innere Sicherheit darstellt, hiesige muslimische Messerstecher oder klarsichtige Deutsche bzw. Österreicher, die eine Remigration gerade von solchen zugewanderten Kriminellen fordern, dürfte sich nach dem Messerattentat von Mannheim wohl erübrigen!

    Ich bin übrigens keineswegs dafür, diesen Menschen umgehend nach Afghanistan abzuschieben. Erst soll er mal in einer unserer Einzel-Gefängniszellen, und zwar mit „verschärftem Regime“, für ein paar Jahre schmoren. Und den ersten Satz unseres Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ sollte man in diesem Fall außer Kraft setzen!

  2. Peter Liebert sagt:

    „Die Stadt Potsdam hatte Sellner im März untersagt, sich in der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten oder nach Deutschland einzureisen“ – Was ist das für ein Unsinn? Wie kann eine kleine Stadt ein Einreiseverbot für ganz Deutschland verhängen? Hätte das Bundesinnenministerium das getan, wäre es rein vom Prozedere nachvollziehbar. Aber so… 🤔

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