Brüssel. Ein glatter Fall von Einschüchterung – und das wenige Wochen vor der Europawahl: in den Brüsseler Büros des AfD-Spitzenkandidaten Maximilian Krah fand am Dienstagmorgen eine umfangreiche Polizeirazzia statt. Die Maßnahme stehe im Zusammenhang mit der Unterstellung von Spionagevorwürfen gegen den chinesischstämmigen Ex-Mitarbeiter Krahs, hieß es. Diesem wirft der Generalbundesanwalt „Agententätigkeit für einen ausländischen Geheimdienst in einem besonders schweren Fall“ vor.
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Krah selbst wird im Rahmen dieser Ermittlungen nur als Zeuge geführt, nicht als Beschuldigter. Der AfD-Spitzenmann nimmt die Heimsuchung eher gelassen und kommentierte auf X: „Heute wurde das Büro meines ex-Mitarbeiters in Brüssel durchsucht. Das war nach seiner Festnahme zu erwarten und ist daher keinesfalls überraschend. Bemerkenswert ist höchstens, daß man sich so lange Zeit dafür gelassen hat. Weder ich noch andere Mitarbeiter sind betroffen.“
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Die Razzia fand im fünften Stock des Altiero-Spinelli-Gebäudes in Brüssel statt. Krahs Ex-Mitarbeiter wird vorgeworfen, daß er chinesische Dissidenten in Deutschland ausspioniert und Informationen aus dem Europäischen Parlament an einen chinesischen Geheimdienst übermittelt haben soll.
Aus den Medien konnte die Öffentlichkeit inzwischen erfahren, daß den deutschen Ermittlern bereits im Januar 2024 bekannt war, daß Krahs Mitarbeiter bis zu diesem Zeitpunkt unter anderem wiederholt Informationen über Verhandlungen und Entscheidungen im Europäischen Parlament an seinen nachrichtendienstlichen Auftraggeber weitergegeben hatte, darunter auch interne Informationen über Entschließungsanträge. Warum der Verfassungsschutz Krah darüber nicht längst informiert und ihn gewarnt hat, ist ein Rätsel und allenfalls damit zu erklären, daß dem AfD-Spitzenkandidaten kurz vor der Europawahl ein PR-Desaster bereitet werden sollte. (mü)
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(2) Seit Januar 2024 wußte der Verfassungsschutz bereits, daß der Mitarbeiter des AfD-Kandidaten für die Europawahl, Krah, für den chinesischen Auslandsgeheimdienst tätig ist und an selbigen Interna aus dem Europaparlament weitergibt. Aber erst jetzt wurde Krah darüber informiert! – seinen spionierenden Mitarbeiter hat er inzwischen entlassen. (Nicht nur im Europaparlament, sondern auch bei uns in Deutschland ist der chinesische Geheimdienst besonders aktiv, hier vor allem auf dem Gebiet der Industriespionage).
Jedem deutschen Bürger dürfte wohl klar sein, daß es sich bei den Attacken gegen die AfD um eine regierungsstaatliche Verschwörung handelt, bei der die Richter des OVGs Münster mitgemacht haben. Sie alle stecken doch unter einer Decke!
Eine Sprecherin des OVGs begründete das Urteil damit, die AfD würde permanent gegen Art.1(1)GG (Würde des Menschen) verstoßen und unsere freiheitlich demokratischen Werte mißachten (sinngemäße Wiedergabe). Obwohl der AfD-Bundestagsfraktion ebenso wie den übrigen Fraktionen der Posten eines Bundestagsvicepräsidenten zusteht, verhindert das Altparteien-Kartell im Bundestag, daß die AfD einen solchen Posten bekommt.
Ich frage also, wer ist es in diesem Fall, der unsere „freiheitlich demokratischen Werte“ mißachtet? Die AfD im Bundestag ist es jedenfalls nicht!
(1) In wenigen Wochen findet die Wahl zum Europaparlament (Europawahl) statt und im September in Sachsen, Thüringen und Brandenburg die Landtagswahlen. Schon seit längerem bereiten die konstant hohen AfD-Umfragewerte der „Ampel“-Regierung sowie den Altparteien Alpträume. Die Maßnahmen des hiesigen politischen Establishments zeigen nun in aller Deutlichkeit, daß dieser rechtsdemokratischen Partei so relativ kurz vor der Europawahl endgültig der „Garaus“ gemacht werden soll.
Der bundesdeutsche Verfassungsschutz (Haldenwang), der zum SPD-geführten Innenministerium (Faeser) gehört, hat die AfD nun „pünktlich“ zur Europawahl vom „Prüffall“ zum „rechtsextremen Verdachtsfall“ hochgestuft, dem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster jetzt zugestimmt hat; eine Revision läßt es allerdings nicht zu. Zeitgleich verunglimpft die SPD-Chefin Esken die AfD als „Nazi-Partei“. Fortsetzung (2)