Edinburgh. Die neue „Haßrede“-Gesetzgebung, die in Europa um sich greift, erweist sich als Freifahrschein für Denunzianten und Meinungszensoren. Seitdem zum 1. April ein entsprechendes Gesetz in Schottland in Kraft getreten ist, gingen bei der Polizei innerhalb einer Woche rund 8000 Anzeigen ein. „Haßrede“ und andere unklar definierte Meinungsverbrechen können anonym zur Anzeige gebracht werden.
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Das Kleingedruckte des „Hate Crime and Public Order (Scotland) Act“ hat es in sich: bis zu sieben Jahre Haft drohen im schlimmsten Fall für die Verbreitung von „Haß“ aufgrund von Alter, Behinderung, Religion, sexueller Orientierung oder Transgender-Identität. Dabei kann schon das Aussprechen von biologischen Realitäten zum Verbrechen werden. Wer künftig ausgedachte Geschlechtsidentitäten nicht berücksichtigt, muß mit einer Anzeige rechnen – eine Entwicklung, die infolge des kürzlich vom Bundestag beschlossenen „Selbstbestimmungsgesetzes“ auch in Deutschland droht.
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Um das Gesetz durchzusetzen, wurden landesweit mehr als 400 Meldestellen sowie eine Website eingerichtet. Diese werden nun von Denunzianten regelrecht überrannt. Den Behörden kommt das ausgesprochen ungelegen, denn erst kürzlich mußte die schottische Polizei ankündigen, daß sie kleinere Delikte wie Ladendiebstähle, Einbrüche oder Vandalismus wegen Personalmangels nicht mehr in jedem Fall werde verfolgen können.
Es gibt prominente Dissidenten, die auf die Nöte der Polizei keine Rücksicht nehmen und sich auch unter den verschärften gesetzlichen Bedingungen ihre Meinungsfreiheit nicht nehmen lassen wollen: die „Harry-Potter“-Autorin Joanne K. Rowling, schon seit längerem ein Haßobjekt der LGBT-Lobby, kündigte bereits an, sie werde jede Aussage wiederholen, wenn Frauen verfolgt würden, weil sie Männer als Männer bezeichneten.
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Auch auf EU-Ebene wurde im Januar ein Gesetz verabschiedet, das die sogenannte „Haßrede“ im gesamten EU-Raum strafbar machen soll, zusätzlich zum bereits bestehenden „Digital Service Act“ von 2022. In Irland wurde sogar ein Gesetz beschlossen, das die Beweislast zuungunsten des Angeklagten umkehrt – das heißt, wer der „Haßrede“ beschuldigt wird, muß selbst beweisen, daß der Vorwurf unzutreffend ist.
Die politische Generallinie ist klar, und sie wurde auch in Deutschland in den letzten Wochen mehrfach von Innenministerin Faeser (SPD), VS-Chef Haldenwang und Familienministerin Paus (Grüne) ausdrücklich bestätigt: der Druck auf abweichende Meinungen soll verstärkt werden – auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Über kurz oder lang steht freilich zu erwarten, daß auch Faeser und Co. die Schrauben anziehen und nach dem Vorbild von Ländern wie Irland und Schottland massive Strafverschärfungen durchdrücken werden. (mü)
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Also da wären mal konkrete Fallbeispiele interessant, WER in welchem Fall glaubte, denunzieren zu müssen und bei welcher dieser besonderen „Straftaten.“