Dresden. Der deutsche Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ hält die AfD im Freistaat Sachsen für „gesichert rechtsextrem“. Die AfD akzeptiert das nicht und hat deshalb mit einer Kleinen Anfrage im Dresdner Landtag Einsicht in das Gutachten gefordert, das der Bewertung des Landesverfassungsschutzes zugrundeliegt. Doch die Landesregierung mauert.
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Der AfD-Abgeordnete Carsten Hütter kritisierte jetzt, daß der sächsische Innenminister Schuster (CDU) die Bitte auf Einsicht abgelehnt habe. Er teilte mit, selbst der zur Geheimhaltung verpflichteten Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) verweigere Schuster die Einsicht in das 134 Seiten umfassende AfD-Gutachten. Hütter gehört selbst der Kommission an.
Weiter sagte er: „Zu den Standards eines rechtsstaatlichen Verfahrens gehört es, daß der Beschuldigte erfährt, was ihm konkret vorgeworfen wird. Aus diesem Grund verlange ich weiterhin die unverzügliche Einsichtnahme des gesamten Gutachtens.“ Besser noch wäre, es der Öffentlichkeit transparent zur Verfügung zu stellen. Offenbar sei das Gutachten „inhaltlich jedoch derart substanzlos, daß es die AfD entlasten würde“.
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In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage Hütters hatte das Innenministerium Belange der Geheimhaltung ins Feld geführt. „Aus Gründen des Geheimschutzes trägt der Einstufungsvermerk einschließlich der Materialsammlung einen Verschlußsachengrad und ist allein schon deshalb nicht für eine Veröffentlichung bestimmt und geeignet“, hieß es.
Die sächsische AfD hat auch Klage am Verwaltungsgericht wegen der Einstufung eingereicht. (tw)
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Was wäre denn, wenn mein geheimes Gutachten, was ich niemanden zeigten werde, den Verfassungschutz als gesichert Verfassungsfeindlich bezeichnet. Die Staatssicherheit der DDR sicherte ja auch nicht den Staat, sondern den Sozialismus ab. Bekämpfte aber das Proletariat, als obersten Volkswillen!