Hamburg. Das linke Desinformationsportal „Correctiv“, das mit seinem Bericht über das angebliche „Geheimtreffen“ in Potsdam, auf dem im November 2023 über die „Remigration“ von Ausländern beraten worden sein soll, eine wochenlange Diskussion angestoßen hat, mußte jetzt eine juristische Niederlage einstecken. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hatte wegen einiger Teile des am 10. Januar veröffentlichten Artikels „Geheimplan gegen Deutschland“ geklagt. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts gab der Klage nun teilweise statt und erließ eine einstweilige Verfügung gegen „Correctiv“.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Vosgerau war selbst Teilnehmer des vermeintlichen „Geheimtreffens“. Er forderte eine Unterlassung, weil er einige von „Correctiv“ veröffentlichte Zitate aus dem Kontext gerissen sah. „Correctiv“ muß die beanstandeten Textpassagen nun entfernen.
Das Portal berichtete wahrheitswidrig: „Den Vorschlag, man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, hält Vosgerau für denkbar: Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.“ Doch das stimmt nicht, konnte Vosgerau klarstellen. Er habe sich vielmehr „so geäußert, daß ein massenweises Vorgehen bei Wahlprüfungsbeschwerden gerade nicht sinnvoll sei und der Erfolg einer Wahlprüfungsbeschwerde nicht davon abhänge, wie oft sie eingereicht werde, sondern davon, wie gut sie begründet sei“, teilt das Hamburger Gericht in einer Presseerklärung mit. (rk)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin