Vier Monate danach: Das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ hält nicht, was es versprach

1. März 2024
Vier Monate danach: Das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ hält nicht, was es versprach
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Vor über vier Monaten, am 20. Oktober, kündigte Bundeskanzler Scholz (SPD) dem „Spiegel“ gegenüber eine deutliche Verschärfung der deutschen Abschiebepraxis an. Wörtlich sagte er: „Wir müssen endlich im großen Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben.“ Wenig später folgte das sogenannte „Rückführungsverbesserungsgesetz“, das inzwischen auch im Bundestag verabschiedet wurde und die vereinfachte und schnellere Abschiebung insbesondere von Straftätern und „Gefährdern“ vorsieht. In Kraft getreten ist es aber noch nicht.

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Aus den Bundesländern, wo der neue Kurs letztlich umgesetzt werden muß, kommt überwiegend Kritik. An einen Erfolg des Gesetzes glaubt niemand, wenn man einer „Focus“-Umfrage bei den Länder-Innenministerien Glauben schenken will. Verschiedentlich werden sogar noch mehr Probleme als bisher befürchtet.

So ist aus dem hessischen Innenministerium zu hören: „Änderungen im deutschen Recht allein können nicht die entscheidenden Weichenstellungen für eine nachhaltige Wende im Rückführungsgeschehen darstellen.“ Das Gesetz könne nur ein erster Schritt in die richtige Richtung sein.

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Auch im bayerischen Innenministerium ist die Begeisterung gering. „Die Bundesregierung hat bislang praktisch nichts getan, um die Rahmenbedingungen für Rückführungen zu verbessern“, sagte ein Sprecher. Und: „Die Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren und die Tatsache, daß das Gesetz immer noch nicht in Kraft getreten ist, sind angesichts der aktuellen Migrationslage völlig unverständlich.“ Völlig unverständlich sei auch, daß das Gesetz auch Regelungen enthalte, die Rückführungen sogar erschweren, führte der Sprecher mit Blick auf den Anwaltszwang bei Abschiebehaft aus.

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Ähnliche Kritik kommt aus Sachsen: „Durch dieses Gesetz werden uns aber noch stärker die Hände gebunden sein, und wir werden uns noch weiter von der vom Bundeskanzler angekündigten Rückführungsoffensive entfernen.“

Einig sind sich praktisch alle Länder, daß es über das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ hinaus mehr Engagement von Kanzler und Bundesregierung braucht. Ohne die Kooperation der Herkunftsländer etwa sehen viele die Ankündigung einer „Abschiebung im großen Stil“ in weite Ferne gerückt. (rk)

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4 Kommentare

  1. Peter Lüdin sagt:

    Solche Nachrichten hätte man eher aus Europa erwartet. Offenbar sind aber auch die kanadischen Behörden genauso unfähig oder unwillig, mit aggressiven Demonstranten fertig zu werden. Eine gut ausgerüstete Sondereinheit hätte mit Leichtigkeit diese pro-palästinensischen Unterstützer der Hamasterroristen abräumen können. Und anschliessend müsste man die Remigration der Demonstranten unverzüglich durchgesetzen.
    (repubblica-meloni_trudeau_toronto_manifestazione_palestina)

  2. Gottfried Suchomski sagt:

    Man fragt sich, ob es nicht Absicht ist, wenn das als Feigenblatt dienende Abschiebungsgesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Die von den Grünen geforderte Anwaltspflicht macht aber eine Abschiebung noch problematischer als bisher. Man rechne mal aus, was die Anwälte bei 280000 Abzuschiebenden dem Steuerzahler kosten werden. Zudem gibt es noch keine Reaktion darauf, was mit bereits Abgeschobenen passieren soll, die nach Abschiebung wieder bei uns aufkreuzen. Ist den Politikern überhaupt klar, daß praktisch alle Menschen in Syrien, dem Libanon und Afghanistan ein Recht auf politisches Asyl bei uns hätten? Sarrazin hat recht, Deutschland schafft sich ab, leider keine Verschwörungstheorie.Kein Wundsr wurde der fertig gemacht.

  3. Mark sagt:

    Wieso eigentlich Kooperation der Herkunftsländer? Wir sind nicht die Sozialstation für deren Bevölkerungsüberschuss und schon gar nicht für die Leute, die sie loswerden wollen. Oder welche Gründe soll es für die Herkunftsländer geben, sich gegen ihre eigenen Landsleute zu sträuben?

  4. Peter Lüdin sagt:

    Solange man sich an die Genfer Flüchtlingskonvention und an Menschenrechte hält, wird es beim Flüchtlingsthema keine Lösung geben. Die Lösung ist ausserhalb dieser beiden.

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