Brüssel. Keine gute Nachricht für das Bargeld: das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf eine Bargeldobergrenze geeinigt. Demnach dürfen künftig nur noch Transaktionen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro bar getätigt werden – alles, was darüber liegt, muß digital abgewickelt werden und ist damit für die Behörden lückenlos nachvollziehbar.
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Händler von Luxusgütern müssen darüber hinaus künftig die Identität ihrer Kunden überprüfen und verdächtige Geschäfte an die Behörden melden. So soll Geldwäsche der offiziellen Begründung zufolge schwieriger werden.
Dem Gesetz müssen Europaparlament und Mitgliedstaaten noch formal zustimmen, woran aber niemand zweifelt. Die Überwachung der neuen Regeln sollen nationale Behörden übernehmen, koordiniert von einer neuen europäischen Anti-Geldwäschebehörde, die möglicherweise in Frankfurt ihren Sitz haben wird.
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Während Brüssel die Bargeldobergrenze der Öffentlichkeit als Teil einer „Reform“ gegen Geldwäsche verkauft, sehen kritische Beobachter darin vor allem einen weiteren Schlag gegen das Bargeld. Die Abschaffung des Bargelds komme scheibchenweise, warnen sie und rufen in Erinnerung, daß bargeldlose Geldgeschäfte lückenlos kontrollierbar und „gläsern“ sind. (mü)
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