Erfurt/Berlin. Manche Deutsche haben den Sinn des Grundgesetzes und der Demokratie nicht verstanden: sie fordern jetzt in einer förmlichen Petition den Entzug der Grundrechte für den Thüringer AfD-Fraktions- und Parteichef Björn Höcke. Dieser ist weder vorbestraft, noch hat er sich Umsturzpläne zuschulden kommen lassen.
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Die rund 830.000 Unterzeichner der Petition ficht das nicht an. Sie appellieren an die Fraktionsvorsitzenden der Altparteien SPD, Grüne, FDP, CDU/CSU und Linke, die Bundesregierung zu einem entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu veranlassen.
Die Petition wurde beim Kampagnen-Netzwerks Campact unter dem Titel „Stoppen Sie den Faschisten Björn Höcke: Veranlassen Sie, daß die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 Grundgesetz stellt“ gestartet. Tatsächlich wird sich jetzt der Bundestag damit auseinandersetzen müssen, denn das Quorum von 50.000 Unterstützern der Petition, das dafür erforderlich ist, ist inzwischen deutlich übererfüllt.
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Der Hintergrund der Petition ist durchsichtig. Im Thüringen wird im September der Landtag neu gewählt. Thüringen ist eines derjenigen Bundesländer, in denen die AfD in Umfragen inzwischen auf Platz eins liegt und relle Chancen hat, die absolute Mehrheit einzufahren. Weil andere Mittel gegen die Aufstieg der AfD ersichtlich nicht mehr helfen, sollen es jetzt Brachialmaßnahmen richten. Dazu zählt nicht nur der Grundrechtsentzug, sondern auch ein komplettes AfD-Verbot, über das in letzter Zeit häufiger laut nachgedacht wird. (rk)
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(1) Bei einer Talkshow des öffentlich rechtlichen Fernsehens ereignete sich vor Jahren „Unglaubliches“. Der damals teilnehmende Thüringer AfD-Spitzenpolitiker Björn Höcke holte plötzlich ohne Vorwarnung(!) aus seiner Jackentasche eine Flagge in den deutschen Nationalfarben schwarz-rot-gold hervor – wohlgemerkt nicht etwa die schwarz-weiß-rote Flagge des wilhelminischen Kaiserreichs.
Die übrigen Talkshow-Teilnehmer einschließlich Moderatorin reagierten auf diese „ungebührliche Provokation“ mit einer Mischung aus Entsetzen und Empörung. Spätestens von da an galt Höcke für die Altparteien und die linksgestrickten Mainstream-Medien als ein (gefährlicher) Rechtsextremer. Wie zu erwarten war, wurde er nie wieder zu einer Talkshow von ARD bzw. ZDF eingeladen.
Laut Artikel 18 Grundgesetz können einem deutschen Bürger nur dann die Grundrechte aberkannt werden, wenn er die grundgesetzlich garantierten Freiheiten zu einem Kampf gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung mißbraucht. Ob das im Einzelfall zutrifft, entscheidet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und nicht etwa der politische Gegner. Höcke kann dem Ganzen also gelassen entgegensehen! Fortsetzung (2)
Alles, was groß ist, geht zugrunde, wenn die, die es erben, klein sind.
Oswald Spengler
Und als nächstes bauen wir dann wieder die Scheiterhaufen für die Hexenverbrennung auf! Was wollen sie uns noch aberkennen? Wir sind doch sowieso nur noch Gast im eigenen Land. Ginge höchstens noch die Steuerpflicht und Zwangs-GEZ.