Dresden. Seit Sommer dieses Jahres liegt die AfD in Sachsen in Umfragen kontinuierlich vor der CDU, zuletzt im November laut einer Umfrage des Portals wahlkreisumfrage.de. Anfang Dezember stufte der sächsische Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Beobachter wollen an keinen Zufall glauben.
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Auch die AfD will nicht. Sie sieht sich diffamiert und geht gegen die Einordnung des Verfassungsschutzes nun juristisch vor. Ziel sei eine schnelle Untersagung der Behauptung, die AfD sei „gesichert rechtsextremistisch“. Als inakzeptabel betrachtet die Partei insbesondere, daß das Gutachten, auf das der Verfassungsschutz seine Ordnung stützt, der Partei aus Geheimnisgründen verweigert wird.
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Am Freitag kündigte die AfD sowohl eine einstweilige Anordnung als auch ein Hauptsacheverfahren an. Man wolle eine schnelle Untersagung dieser Behauptung erreichen, sagte Parteichef Jörg Urban und sprach von einer Diffamierung. Das Gutachten, das der Verfassungsschutz als Grundlage für seine Entscheidung angab, werde der AfD mit Verweis auf eine angebliche Geheime Verschlußsache verweigert. Man kenne die Vorwürfe lediglich aus einer Pressemitteilung der Behörde. Die Einstufung sei ein politischer Schachzug, sagte Urban. Es sei eine Anweisung des sächsischen Ministerpräsidenten Kretschmer (CDU), die AfD im Vorfeld der Wahl 2024 politisch zu diffamieren. Der AfD werde die Grundlage dieser Entscheidung nicht offengelegt, weshalb sie sich nun juristisch wehren müsse.
Urban beteuerte, daß die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht in Frage stelle.
Die Herausgabe des in Rede stehenden soll nun mit einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Dresden erzwungen werden. (rk)
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Nicht nur das Ergänzungswort „gesichert“ der die rechts-demokratische AfD diffamierenden Totschlag-Begrifflichkeit „gesichert rechtsextremistisch“ läßt darauf schließen, daß der bundesdeutsche Verfassungsschutz (VS) Teil – oder zutreffender: Komplize – des Altparteien-Kartells in den Parlamenten ist. Folgendes Indiz läßt das vermuten: Wieso wird die NPD vom VS nicht auch öffentlich als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, obwohl sie nicht weniger „rechts“ ist als die AfD? Ganz einfach: Weil diese national ausgerichtete Partei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei Bundestags- und bei Landtagswahlen nicht über die Fünf-Prozent-Hürde käme und somit für das Altparteien-Kartell keine Konkurrenz darstellt.
Anders die AfD. Das Umfragehoch – mehr als deutlich über fünf Prozent – nicht nur im Freistaat Sachsen hat bei den dortigen Alt- und Regierungsparteien sämtliche Alarmsirenen schrillen lassen! Obwohl absolut nichts darauf hindeutet, daß die Sachsen-AfD die Macht im Freistaat an sich reißen und unsere demokratisch freiheitliche Grundordnung beseitigen will (sie will also nicht „putschen“), bekommt sie vom VS Sachsen trotzdem das Prädikat „gesichert rechtsextremistisch“ verpaßt. Die Klage der Sachsen-AfD gegen diese rein politisch motivierte Verunglimpfung – existiert das besagte Gutachten überhaupt? – ist mehr als angebracht!
Bleibt zu hoffen, daß diese Klage erfolgreich sein wird und die sächsischen „Verfassungsschützer“ eine Lektion in Demokratie erteilt bekommen.
Das wäre nämlich ein echter Treppenwitz: Verfassungsschützer lernen, was wahre Demokratie bedeutet!
AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht infrage stelle.
Und damit den freien willen des deutschen Volkes missachtet, sogar gegen das Völkerrecht
es verweigert dem deutschen Volk das recht über seine Regierungsform selber zu entscheiden, und zementiert das Besatzungskonstrukt BRD.
Ganz genau, es handelt sich um Diffamierung.
Es muss geschafft werden, dass solche Attacken nicht als Diffamierung, sondern als Qualitätsmerkmal von der Wählern wahrgenommen wird.