Berlin/Nürnberg. Das sogenannte „Bürgergeld“ hat sich innerhalb kürzester Zeit zu einem gigantischen Umverteilungsinstrument deutscher Steuergelder entwickelt. Ein Großteil geht inzwischen an Ausländer aus aller Welt, für die die großzügige Alimentierung durch die deutschen Behörden ein Lockmittel erster Güte ist.
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Insgesamt rund 44 Milliarden Euro hat der Bund 2024 für Bürgergeld-Zahlungen eingeplant. Fast die Hälfte davon geht an Ausländer. Das steht in einem neuen Bericht der Bundesagentur für Arbeit, der die Zahlungsansprüche der Bürgergeld-Empfänger von September 2022 bis August 2023 ausgewertet hat.
In diesem Zeitraum gab es demnach 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger, denen Leistungen in Höhe von 44,1 Milliarden zustanden. Darunter waren 2,9 Millionen Deutsche und 2,6 Millionen Ausländer. Asylanten bekommen das Bürgergeld nicht, mit Ausnahme derer, die sich „fünf Jahre lang dauerhaft“ in Deutschland aufhalten. Dieser Gruppe steht ebenfalls Bürgergeld zu. Aber alle anderen erhalten ohnehin die üblichen Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz.
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Auch Ukrainern, die in Deutschland leben, steht Bürgergeld zu, da sie rechtlich als „Flüchtlinge“ gelten. Tatsächlich machen den größten Anteil der Bürgergeld-Empfänger unter den Nicht-Deutschen die geflüchteten Ukrainer aus. 687.000 Menschen erhalten 5,5 Milliarden Euro. Gefolgt werden sie von Migranten aus Syrien. 497.000 Syrer erhalten insgesamt 3,3 Milliarden Euro. Auf Platz drei stehen 174.000 Afghanen, die insgesamt 1,2 Milliarden Euro aus dem Bürgergeld-Topf erhalten.
Der Rest der ausländischen Bürgergeld-Empfänger kommt aus dem Irak (116.000), Bulgarien (108.000), aus den Balkanstaaten (110.000), Rumänien (75.000) und Polen (53.000).
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Auffällig ist immer wieder, dass man nicht nur „Flüchtling“ sein muss, um gegenüber den Einheimischen in allen Bereichen bevorzugt zu werden, sondern man muss Illegal sein. Erst dann wird man richtig priviligiert behandelt.