London. Seit Jahren führt die konservative britische Regierung einen erbitterten Kampf um eine Neuordnung des Zuwanderungs- und Asylrechts. Im Kern steht dabei die Neuregelung, wonach Asylbewerber nach Ruanda ausgeflogen werden und dort den Ausgang ihres Asylverfahrens abwarten sollen. Mit der ruandischen Regierung wurden rechtsgültige Verfahren abgeschlossen, damit Illegale und Asylbewerber aus Großbritannien in das schwarzafrikanische Land abgeschoben werden können.
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Aber: sowohl britische Gerichte als auch der sogenannte Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellen sich quer. Im April 2022 führte ein Einspruch vor dem EGMR in letzter Minute dazu, daß ein erster Abschiebeflug nach Ruanda gestoppt werden mußte. Seither tobt ein mittlerweile 16monatiger Rechtsstreit – der jedoch nun zu einem Ende kommen könnte.
Wie die BBC berichtet, bahnt sich vor dem Obersten Gerichtshof eine letztgültige Entscheidung für die Abmachung mit dem zentralafrikanischen Staat an. Das Abkommen mit Ruanda soll dabei, wenn es nach der britische Regierung geht, auch für den Fall einer negativen Gerichtsentscheidung Bestand haben – für den Fall nämlich, daß das Vereinigte Königreich aus der EU-Menschenrechtskonvention austritt.
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In diesem Sinne jedenfalls zitierte jetzt der „Guardian“ Immigrationsminister Robert Jenrick. Dieser zweite „Brexit“ soll den EGMR zumindest in Großbritannien künftig unwirksam machen.
Andere Überlegungen britischer Juristen gehen dahin, Fragen der Einwanderung künftig selektiv aus dem „human rights act“ von 1998 auszunehmen. (mü)
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Für Asylbewerber, die nach Ruanda ausgeflogen wurden, kann es gefährlich werden. Ruanda ist nämlich die Heimat der Gorillas. Man sollte unbedingt vermeiden, einem erwachsenen Gorilla-Männchen, einem „Silberrücken“, in die Augen zu schauen. Denn dann fühlt sich der „Silberrücken“ angegriffen und geht seinerseits zum Angriff
über. Für den Menschen endet das meistens tödlich!
[…] Quelle: zuerst.de […]