Brüssel. Die EU-Sanktionen gegen Rußland und russische Bürger treiben immer absurdere Blüten. Jetzt hat die EU klargestellt, daß die Einreise in EU-Länder mit in Rußland zugelassenen Autos verboten ist. Auch persönliche Gegenstände von russischen Touristen wie Smartphones, Laptops, Kosmetik oder sogar Reisekoffer dürfen nicht in die EU eingeführt werden. Das russische Handelsportal RBC berichtete darüber unter Bezugnahme auf offizielle Antworten der EU-Kommission.
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Russische Staatsbürger hatten sich in den vergangenen Monaten in den Medien darüber beschwert, daß insbesondere der deutsche Zoll ihre privaten Autos mit russischen Kennzeichen bei der Einreise nach Deutschland beschlagnahmt habe. Der deutsche Zoll berief sich daraufhin auf die EU-Sanktionsverordnung Nr. 833/2014 gegen Rußland, die zuletzt am 23. Juni 2023 aktualisiert wurde. Trotzdem blieben Unklarheiten bezüglich der Auslegung und des Umfangs der Einfuhrverbote. Die EU sah sich zu einer Klarstellung veranlaßt.
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Das Merkblatt, das inzwischen veröffentlicht ist, bekräftigt das Einfuhrverbot in Rußland zugelassener privater Autos in die EU, aber auch privater Gebrauchsgegenstände bis hin zu Kosmetikartikeln. Wörtlich heißt es: „Artikel 3i verbietet den Erwerb, die Einfuhr oder die direkte oder indirekte Weitergabe von in Anhang XXI aufgeführten Waren, wenn diese ihren Ursprung in Rußland haben oder aus Rußland ausgeführt werden.“ Der in Rede stehende Anhang umfaßt auch Laptops (KN-Code 8471), Mobiltelefone (KN-Code 8517), Kosmetikartikel (KN-Code 3304) und sogar Reisekoffer (KN-Code 4202). Die Zollbehörden der EU-Länder dürfen diese persönlichen Gegenstände von Russen, einschließlich Touristen, nicht durchlassen, wenn sie es für richtig halten, stellt die EU-Kommission klar. Damit ist der Willkür der nationalen Zollbehörden Tür und Tor geöffnet.
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Eine „begrenzte Ausnahmeregelung“ gibt es laut der EU-Kommission lediglich für Waren, die Staatsangehörige von EU-Ländern in Rußland für persönliche Zwecke gekauft haben. Für Russen gelten keine Ausnahmen.
Die einschlägigen Vorschriften sind ein weiterer Schritt der EU, um die Einreise russischer Staatsbürger in die EU zu erschweren. Schon letztes Jahr hatte die EU-Kommission das Visumerleichterungsabkommen mit Rußland ausgesetzt. Um in die EU einzureisen, müssen Russen jetzt zum Beispiel ein Konto bei einer in der EU tätigen Bank haben. (mü)
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