Dresden. Auch in den östlichen Bundesländern steigen die Ausländerzahlen rasant an. Einer der Gründe dafür ist die exzessive „Willkommenskultur“. In Sachsen etwa wird Asylanten sogar der Eintritt in die Schwulen-Sauna bezahlt.
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Das geht aus einem noch unveröffentlichten Prüfbericht des sächsischen Landesrechnungshofes hervor. Dieser erhebt darin schwere Vorwürfe gegen das SPD-geführte Sozialministerium. Die Prüfer stießen auf eine Vielzahl von Ungereimtheiten und Rechtsverstößen bei der Fördermittelvergabe und sprechen sogar von „korruptionsgefährdeten Strukturen“.
So sind zum Beispiel dem CSD-Dresden e.V. über Jahre hinweg für die „Unterstützung queerer Flüchtlinge“ im „beruflichen und gesellschaftlichen Alltagsleben“ hohe Geldbeträge zugeflossen – von 2016 bis 2020 insgesamt mehr als 678.000 Euro. Der Verein organisiert in Dresden die jährliche „Regenbogenparade“ am Christopher Street Day.
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Kein Verständnis haben die Rechnungsprüfer auch für eine „Refugee Card“, die explizit nicht-heterosexuellen Asylanten vorbehalten ist. Sie berechtigt den Inhaber zum freien Zutritt zu einschlägigen Partys sowie zum kostenlosen Besuch einer Dresdner „Gay-Sauna“ – alles auf Steuerzahlerkosten.
„Inwieweit für den freien Eintritt in eine Sauna eine integrative Wirkung als auch ein erhebliches Interesse vorliegen, darf bezweifelt werden“, kritisieren die Prüfer die Mittelverwendung durch den Verein.
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Insgesamt stellten die Prüfer bei Zahlungen an 20 institutionelle Geldempfänger „erhebliche Mängel“ fest. Fördermittel seien „inhaltlich und fachlich weitgehend ungesteuert“ geflossen, obwohl „kein nachvollziehbarer Förderzweck“ erkennbar sei, sondern „nur geringe Berührungspunkte mit dem Thema Migration und Integration“ vorlagen, so der Rechnungshof. (rk)
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Wenn den nicht steuerzahlenden schwulen Migranten derart „spezielle Vergnügungen “ vom Staat bezahlt werden ,habe ich dann als jahrzehntelang steuerzahlender heterosexueller Bürger nicht auch mal hin und wieder Anrecht auf eine Freikarte für einen Swingerklub-oder Puffbesuch ?
Und warum erstattet der Rechnungshof keine Strafanzeige wegen Veruntreuung von Fördermitteln (=Steuergeldern)? Zumal ja der Finanzbehörde zufolge „kein nachvollziehbarer Förderzweck erkennbar“ war.
Für die Akteure gab es hingegen sehr wohl einen Förderzweck: Ihre etwas schrägen und abartigen Phantasien, die sie nun billig auf Kosten anderer auszuleben gedenken.