Vertreibungsfolgen: 150.000 tschechische Immobilien sind „herrenlos“

27. August 2023
Vertreibungsfolgen: 150.000 tschechische Immobilien sind „herrenlos“
International
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Foto: Symbolbild

Prag. Fast 80 Jahre nach der Vertreibung der Sudetendeutschen machen sich die Folgen noch immer in den tschechischen Grundbüchern bemerkbar: von mehr als 150.000 Liegenschaften und Immobilien sind die rechtmäßigen Eigentümer unbekannt. Jetzt will die Regierung möglichst viele davon in Erfahrung bringen, weil die ungeklärten Eigentumsfragen die Gemeinden lähmen und zum Beispiel Bauvorhaben erschweren.

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Unter den 150.000 Liegenschaften und Immobilien befinden sich mehr als 3500 Gebäude und 194 Quadratkilometer Ackerland – eine Fläche, ungefähr halb so groß wie Bremen. Das tschechische Amt für die Vertretung des Staates in Vermögensangelegenheiten hat die Immobilien aufgelistet und versucht die Liste abzuarbeiten. Seit 2014 sollen schon mehr als 56.000 Eigentümer gefunden worden sein.

Es ist ein offenes Geheimnis, daß die ungeklärten Grundbuchfragen unmittelbar mit der tschechischen Geschichte des 20. Jahrhunderts zu tun haben. 1945, nach Kriegsende, wurden rund drei Millionen Sudetendeutsche von den neuen kommunistischen Behörden vertrieben. Ihre Enteignung wurde nachträglich in den 1946 erlassenen Benesch-Dekreten legalisiert (die im übrigen noch immer gültig sind und auch für den Beitritt der Tschechischen Republik zur EU kein Hindernis darstellten).

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In der Euphorie der „Befreiung“ vergaßen die kommunistischen Behörden dann in den entvölkerten sudetendeutschen Gemeinden offenbar vielfach, die Grundbucheintragungen zu aktualisieren – was nicht verwundert, denn die Enteignung des sudetendeutschen Immobilienbesitzes war grundsätzlich illegal.

Die derzeitige, seit 2014 geltende Gesetzeslage in der Tschechischen Republik sieht vor, daß herrenlose Immobilien grundsätzlich an den Staat fallen sollen. Eine zehnjährige Übergangsfrist, in der Besitzer oder Erben ihre Ansprüche anmelden können, läuft Ende 2023 ab. (mü)

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3 Kommentare

  1. waterboy sagt:

    Sehr interessant, daß doch noch Ansprüche geltend gemacht werden können.
    Eine Anfrage vor einigen Jahren bei der Sudetendeutschen Landsmannschaft bezüglich einer Entschädigung des geraubten Besitzes wurde negativ beschieden, die tschechischen Behörden hatten gar nicht geantwortet.
    Es hat immer geheißen, mit dem Lastenausgleich wäre alles abgegolten, außerdem wurde von politischer Seite immer wieder vertreten, daß Verzicht und „Versöhnung“ wichtiger als Gerechtigkeit ist.
    Gibt es wirklich noch realistische Möglichkeiten, den enteigneten Grund- und Immobilienbesitz zurückzuerhalten?

    • Waldkind sagt:

      in der Theorie anscheinend schon aber ich glaube kaum dass die Tschechen einen Finger zu viel rühren werden. da wirst du schon mit einem Anwalt aufkreuzen müssen und viel Druck machen und selbst dann glaube ich dass sie dir dein zustehendes Land nicht freiwillig zurück geben

      • waterboy sagt:

        Das glaube ich leider auch, das wäre dann ja ein Präzedenzfall, der weitere Forderungen nach sich ziehen würde.
        Die letzte Gelegenheit, den enteigneten Heimatvertriebenen ihr rechtmäßiges Eigentum zurückzugeben, war vor dem tschechischen EU Beitritt. Die Rückgabe der völkerrechtswidrig gestohlenen Grundstücke und Immobilien hätte zur Beitrittsbedingung gemacht werden müssen.
        Befremdlich ist, daß den fragwürdigen Entschädigungsforderungen der Hereros mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird.

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