Berlin. Die „Ampel“-Regierung arbeitet mit Hochdruck an der Demontage des Rechtsstaates in Deutschland. Der jüngste Vorstoß kommt ausgerechnet von Bundesjustizminister Buschmann (FDP). Er will dafür sorgen, daß Fahrerflucht künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Derzeit ist Fahrerflucht, unabhängig davon, ob Menschen verletzt wurden oder nicht, ein Verbrechen.
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Buschmann begründet seinen Vorstoß mit einem Argument, das einer Bankrotterklärung gleichkommt: der Aufwand für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte könnte reduziert werden, wenn Fahrerflucht künftig entkriminalisiert würde.
Nach geltendem Recht werden Unfallbeteiligte, die sich von einem Unfallort entfernen, bevor Polizei oder der Unfallgegner eintreffen, mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft. Das könnte, wenn die Überlegungen aus dem Justizministerium umgesetzt werden sollten, künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten. Als Alternative bringt das Buschmann-Ministerium die Einrichtung einer Meldestelle ins Spiel, bei der bei Fällen ohne Personenschaden digitale Meldungen mit Fotos des Schadens und ordnungsgemäßer Identifikation einzureichen sind.
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Versicherer mahnten nach Bekanntwerden des Buschmann-Vorstoßes an, die Möglichkeiten der Beweissicherung nicht einzuschränken. „Unfallursache und -hergang müssen sich zweifelsfrei feststellen lassen“, sagte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das gelte etwa für die Frage, ob Alkohol oder Drogen mit im Spiel waren. „Die Fahrtüchtigkeit des Unfallverursachers kann nur unmittelbar nach dem Unfall festgestellt werden.“
Auch der Deutsche Richterbund äußerte sich kritisch. „Aus Sicht des Deutschen Richterbunds wäre es rechtspolitisch verfehlt, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach reinen Sachschäden zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen“, erklärte Geschäftsführer Sven Rebehn.
Wann Buschmann Nägel mit Köpfen machen und einen Entwurf für die geplante Reform des Strafgesetzbuches vorlegen will, steht noch nicht fest. (rk)
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Wenn ich also künftig z.B. ein parkendes Auto beschädige ,mich davon mache und den Geschädigten auf mehreren tausend € Schaden sitzen lasse,ist das also nur eine Ordnungswidrigkeit. Mit der gleichen Logik kann ich dann auch kleinere Diebstähle „entkriminalisieren „und nur noch mit Buß-oder Verwarngeldern bestrafen.Beim Konsum und Handel mit Hasch geht das dann künftig weiter. Ich finde das Prinzip gut ,man stuft Straftaten zu Ordnungswidrigkeiten herab oder streicht sie gleich ganz aus dem Gesetz (Haschkonsum) und entlastet so die Justiz ,damit sich diese dann voll auf den K(r)ampf gegen rechts und andere mißliebige kritische Bürger konzentrieren kann .Sollte man in diesem Zusammenhang nicht auch das Delikt sexuelle Belästigung streichen?In einer Gesellschaft wo jeder und jede die speziellen sexuellen Neigungen offen zur Schau stellen kann ,sollten sich die Frauen bei einem bißchen Begrappsche nicht so anstellen.Wenn sie das nicht wollen können sie sich ja entsprechend kleiden ,insbesondere mit Kopftuch oder Burka.Ich denke das es da noch viele weitere Möglichkeiten der „Entkriminalisierung „gibt .Die Justiz hat schließlich Wichtigeres zu tun ,als sich um den Schutz des einfachen Bürgers zu kümmern. (Satire aus)