Sonneberg. Erst vor wenigen Wochen erklärte Bundeskanzler Scholz (SPD) mit Blick auf die hohen Umfragewerte der AfD, er sei optimistisch, daß dieser mit „guter Arbeit“ der Wind aus den Segeln genommen werden könne. Nach dem Wahlerfolg im thüringischen Sonneberg, wo sich am Sonntag bei der Landratswahl der AfD-Kandidat Robert Sesselmann gegen seinen CDU-Konkurrenten durchsetzen konnte, ist davon nichts mehr zu hören. Die „demokratischen“ Parteien versuchen es nun auf die krumme Tour.
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Das Thüringer Landesverwaltungsamt soll jetzt bei Sesselmann einen „Demokratie-Check“ durchführen. Es gebe eine Überprüfung von Amts wegen, teilte Innenstaatssekretärin Katharina Schenk mit und berief sich auf „Regeln“ im Thüringer Kommunalwahlgesetz. Dort heißt es, daß zum Landrat nicht gewählt werden kann, „wer nicht die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt“. Nach Schenks Angaben gelte es dies bei Sesselmann zu prüfen. Der Thüringer Landesverfassungsschutz hat den AfD-Landesverband 2021 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft.
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Sesselmann selbst sieht das gelassen. Er ist seit 1998 als selbständiger Rechtsanwalt in Sonneberg tätig und verwies in einem seiner ersten Interviews am Wahlabend darauf, daß dies nicht ohne seine Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz möglich wäre. (st)
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Würde ich rigoros verweigern, weil überflüssig und unbegründet, ich nicht dazu befugt bin und mich sogar strafbar machen würde !
Unglaublich!