Berlin. Jetzt hat auch Bundesaußenministerin Baerbock (Grüne) ihre Visa-Affäre. Der Verdacht steht im Raum, daß ihr Ministerium um jeden Preis einen Afghanen mit gefälschtem Pass nach Deutschland holen wollte. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Es geht um den Fall des angeblichen Afghanen Mohammad G., dessen vermeintlicher Bruder bereits in Deutschland lebt. Das Auswärtige Amt will ihn auf Biegen und Brechen in die Bundesrepublik holen, obwohl die eigenen Beamten vor Ort massive Zweifel an seiner Identität und seiner Verfolgungsgeschichte haben. Der Fall hat jetzt womöglich strafrechtliche Konsequenzen. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Rechtsbeugung. Entsprechende Hinweise hat die Ermittlungsbehörde am Dienstag offiziell bestätigt.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Demnach hatten hochrangige Beamte des Baerbock-Ministeriums der deutschen Botschaft in Pakistans Hauptstadt Islamabad die Weisung erteilt, Mohammad G. trotz seines gefälschten Passes und ungeklärter Identität ein Visum für die legale Einreise nach Deutschland auszustellen. Die Mitarbeiter vor Ort, die den Antragsteller anders als ihre Vorgesetzten in Berlin einschätzten und mit ihm persönlich gesprochen hatten, weigerten sich, die ihrer Meinung nach rechtswidrige Weisung umzusetzen.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Schließlich erstattete ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums Strafanzeige gegen Verantwortliche des Auswärtigen Amts (AA). „Die Aufnahme von Personen aus Krisengebieten mit ungeklärter Identität und Staatsangehörigkeit ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland“, schreibt er darin und kritisiert: „Für das AA scheinen nicht einmal gefälschte Pässe und erfundene Verwandtschaftsverhältnisse ein Problem zu sein.“
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Anzeige geprüft und einen entsprechenden Anfangsverdacht bejaht. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren (Az: 235 UJs 848/23) richtet sich noch gegen Unbekannt. Ob sich der Anfangsverdacht erhärte und, wenn ja, „sich gegen Mitarbeiter:innen des Auswärtigen Amtes begründen läßt, wird derzeit geprüft“, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Der Fall paßt freilich zur generellen Linie des Baerbock-Ministeriums, das bei der Auswahl vorgeblicher „Schutzbedürftiger“ äußerst großzügig ist. So wurde das gemeinsam mit Bundesinnenministerin Faeser (SPD) initiierte „Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan“ wegen Sicherheitsbedenken ausgesetzt, bevor es richtig startete. Der deutsche Botschafter in Islamabad hatte in einem vertraulichen Schreiben an das Auswärtige Amt in Berlin über Anhaltspunkte für einen systematischen Mißbrauch humanitärer Aufnahmeprogramme durch Islamisten berichtet.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Die Bundesregierung entschied daraufhin, das Programm mit sofortiger Wirkung zu stoppen, um eine zusätzliche Sicherheitsbefragung der Antragsteller ins Prozedere einzubauen. Aber: die Fachleute des Innenministeriums wollten eine solche Sicherheitsbefragung schon viel früher einführen – Baerbock sträubte sich dagegen. In einem internen Dokument forderte sie ihre Mitarbeiter ausdrücklich dazu auf, gegenüber dem Innenministerium hart zu bleiben und den Streit zu „eskalieren, ggfs. öffentlich“.
Für die Staatsanwaltschaft ist jetzt unter anderem die Frage interessant was Baerbock von der Visa-Affäre wußte. Auch hier stellt sich die brisante Frage, ob sie persönlich Druck ausübte. (rk)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin
Rechtsbeugung im Auswertigen Amt!!! Das Fragezeichen gehört ersetzt.