Die EU und der Rechtsstaat: Brüssel darf russisches Vermögen nicht beschlagnahmen

3. Juni 2023
Die EU und der Rechtsstaat: Brüssel darf russisches Vermögen nicht beschlagnahmen
International
1
Foto: Symbolbild

Brüssel. Zumindest in einem Punkt kehrt in Brüssel offenbar allmählich Vernunft ein. Schon seit Monaten gibt es bei der EU-Kommission Pläne, eingefrorenes russisches Vermögen zu beschlagnahmen und für den Wiederaufbau in der Ukraine zu verwenden. Im November trat Komissionschefin von der Leyen offiziell mit dem Plan an die Öffentlichkeit, eigens einen Fonds einzurichten und ihn mit beschlagnahmten russischen Vermögenswerten zu bestücken. Diese Mittel sollten dann dem Wiederaufbau in der Ukraine zugeleitet werden.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Die Summe an eingefrorenen Vermögenswerten allein der russischen Zentralbank bewegt sich derzeit EU-weit um die 200 Milliarden Euro. Insgesamt soll derzeit in der EU und den übrigen G7-Staaten russisches Vermögen in Höhe von rund 300 Milliarden Euro eingefroren sein. Das Bundesfinanzministerium teilte der „Welt“ jüngst mit, daß die deutschen Behörden in den letzten drei Monaten kein weiteres russisches Vermögen eingefroren hätten.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Aber: die eingefrorenen russischen Guthaben dürfen offenbar nicht beschlagnahmt und für andere Zwecke verwendet werden. Diese überraschende Bemerkung machte ein Kommissionssprecher jetzt der „Welt“ gegenüber. Das Geld müsse vielmehr zurückgegeben werden, sobald die Sanktionen aufgehoben werden.

Allerdings dauerten die Diskussionen über einen Alternativplan, die eingefrorenen Gelder am Kapitalmarkt zu investieren und Kiew die Erlöse daraus zu überweisen, „noch an“.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Aber: es handelt sich ersichtlich um Rückzugsgefechte. Sowohl in der Schweiz als auch aus den Vereinigten Staaten waren früh Bedenken an den EU-Plänen laut geworden, die auf einen juristischen Präzedenzfall hinausliefen. Insbesondere war geltend gemacht worden, daß die eklatant rechtswidrige Beschlagnahme ausländischer Vermögenswerte ausländische Investoren abschrecken könnte. Offensichtlich beugt sich diesen Argumenten jetzt auch die EU-Kommission. (mü)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

Ein Kommentar

  1. na,ja sagt:

    Dummhneit muss bezahlt werden, Zinsen gedeihen auch bei Frost.

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert