Berlin. Seiner eigenen Partei, den Grünen, gehen die Heizungspläne von Bundeswirtschaftsminister Habeck noch nicht weit genug. Sie wollen noch mehr Gängelung als Habeck selbst – und vor allem die derzeit im Gebäudeenergiegesetz vorgesehenen Ausnahmen rigoros streichen.
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Wenn das Gesetz im Bundestag verabschiedet worden ist, muß es auch noch im Bundesrat abgesegnet werden. Im Umweltausschuß der Länderkammer haben die Grünen das Sagen – sie besetzen elf von 16 dieser Ämter. Im Ausschuß kursiert seit kurzem ein Entwurf der grünen Landesumweltminister, der in entscheidenden Punkten noch weit über Habecks Gesetz hinausgeht.
So wird dort die Befreiung vom Heizungsverbot für Menschen ab 80 Jahren gestrichen. Dies stehe im Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz. Auch die von der FDP geforderte Technologieoffenheit für Wasserstoff und Biogase findet sich im Grünen-Entwurf nicht mehr. Dieses Angebot solle, so der Umweltausschuß des Bundesrates, „allenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet werden“.
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Hingegen soll neu ins Gesetz geschrieben werden: „Zudem können die Länder weitergehende Beschränkungen an den Betrieb von Heizkesseln stellen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.“ Bisher soll das bis 2045 grundsätzlich erlaubt sein, solange die Kessel nicht irreparabel kaputt gehen. In dem Papier steht darüber hinaus: „Um diese Ziele auch erreichen zu können, muß den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, schon früher Regelungen zu Betriebsverboten für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen zu erlassen.“
Auch Ausnahmen für „Wohngebäude mit weniger als sechs Wohneinheiten“ sollen grundsätzlich gestrichen werden. Habecks Gesetz sieht bisher vor, solche Eigentümer von der Verpflichtung zu Betriebsprüfung und Optimierung von Heizungen unter bestimmten Bedingungen freizustellen. Der Umweltausschuß begründet diese Verschärfung damit, daß diese Häuser den größten Teil aller Wohneinheiten ausmachen und deshalb nicht von den Regelungen zur Heizungsoptimierung ausgenommen werden sollten.
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Aber selbst das ist noch nicht alles. Geht es nach den Grünen, sollen die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, „über die Vorschriften dieses Gesetzes hinauszugehen“, also sie noch strenger zu fassen. Die Grünen könnten dann über die Landesregierungen zusätzliche Verschärfungen erlassen. Bisher ist von „abweichen“ anstatt von „hinausgehen“ die Rede. Das würde bedeuten: erlaubt wären dann ausschließlich strengere Regeln, jedoch keine Lockerungen. (se)
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Mich wundert die Inkonsequenz der Grünen: Eine Wieder-Einführung von Halsstrafen (für „Energie- und Öko-Sünder“) würde doch alle künstlich herbeigeführten Gesellschafts- und Wirtschaftsprobleme nachhaltig lösen.
Wenn die Massnahmen zur Bewältigung der Klimakrise nicht begleitet werden durch entsprechende Massnahmen zur Reduzierung der Weltbevölkerung ist alles Makulatur, auch die berechtigte Sorge um die Ernährung von 8 Milliarden Erdbewohnern bzw. jetzt schon eingeplant 10 Milliarden.
Handeln durch Nichthandeln
Sobald der Zwingherr abzieht,
sind auch seine grünen🇺🇸 Lakaien weg.
Die Kungelei mit Konzernlobby, Immobilienspekulation und Grüner Partei in Vereinigung.
Na, jetzt muss die Besoffenheit der Machtphantasien und die Gier nach Prämien von den Konzernen scheinbar mit Hochdruck durchgepeitscht werden. Leider sieht man schon manche Zeitgenossen, die den Nonsens wieder mal für bare Münze nehmen, und meinen, diese fragwürdigen Forderungen umsetzen zu müssen. Ich für meinen Teil denke nicht daran, diesem Schwachsinn nachzugeben…