Dünnhäutiger Söder: Strafanzeige gegen Gerald Grosz – wegen Aschermittwochsrede

2. Mai 2023
Dünnhäutiger Söder: Strafanzeige gegen Gerald Grosz – wegen Aschermittwochsrede
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Deggendorf. Politiker verstehen in letzter Zeit nicht mehr viel Spaß – vielleicht eine Folge des Gegenwinds, der ihnen ins Gesicht pfeift. Erst dieser Tage wurde Tim Kellner, einer der reichweitenstärksten Blogger in Deutschland, zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, nachdem sich die grüne Außenministerin Annalena Baerbock von ihm beleidigt gefühlt hatte. Auch der bayerische CSU-Ministerpräsident Markus Söder zeigt sich dünnhäutig. Er erstattete jetzt Anzeige gegen den österreichischen Blogger und Kolumnisten Gerald Grosz.

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Grund ist die Rede von Grosz beim politischen Aschermittwoch der AfD im niederbayerischen Deggendorf. Mehr noch: gegen Grosz wird auch wegen „Verleumdung gegen Personen des öffentlichen Lebens“ ermittelt. Hintergrund: Grosz hatte in seiner Rede auch gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kräftig ausgeteilt – er hatte ihn als „virologischen Horrorclown“ und „Karl Klabauterbach“ bezeichnet.

Grosz, der bei der jüngsten Bundespräsidentenwahl in Österreich als unabhängiger Kandidat angetreten war, zeigt sich von den juristischen Nachstellungen unbeeindruckt: „Es zeigt sich, welche heuchlerische Gesinnung Herr Söder wirklich hat. Ausgerechnet eine Aschermittwochsrede, also den von der CSU als polemischen, bisweilen satirischen und überzogenen Umgang mit Politikern kreierten rhetorischen Watschentanz, zensieren zu wollen und die Justiz für die parteipolitische Drecksarbeit zu instrumentalisieren, ist ein Skandal der Sonderklasse“, kommentierte Grosz das Verfahren gegen ihn. Söder teile gerne aus, könne aber nicht einstecken. „Gegen manche Reden von Franz Josef Strauß war meine Rede eine sanfte Unmutsbekundung aus dem Mädchenpensionat“, zeigt sich Grosz belustigt.

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Er zieht seinerseits einen juristischen Gegenschlag in Betracht und spielt mit dem Gedanken, Söder wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) zu belangen: „Wir werden Herrn Söder den Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes gerne buchstabieren. Denn jede meiner polemisch und satirisch vorgebrachten Kritik an ihm und Lauterbach hatte einen Sachbezug zur verrückten Coronapolitik beider, zur Einzelfallpolitik in Deutschland.“

Grosz kündigte an: er werde „diesen Fehdehandschuh gerne aufnehmen, in Zukunft sehr viel Zeit in Bayern verbringen, alle Rechtsmittel gegen dieses Verfahren einlegen, alle Instanzen bis nach Karlsruhe ausreizen“. (mü)

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