Upahl. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gärt es: vielerorts ist die ansässige Bevölkerung nicht mehr bereit, sich explodierende Zahlen an Zuwanderern vor die Nase setzen zu lassen.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Jetzt gab es sogar einen juristischen Erfolg. In Upahl in Nordwestmecklenburg müssen die Arbeiten zur Errichtung einer Asylantenunterkunft eingestellt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Schwerin entschieden. Es untersagte dem Landkreis Nordwestmecklenburg vorerst per einstweiliger Anordnung, die Bauarbeiten zur Errichtung einer Unterkunft für 400 Personen in Upahl weiterzuführen.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung mit der Mißachtung des im Baugesetz garantierten Beteiligungsrechts einer Gemeinde. Eine Mißachtung der Rechte der Gemeinde liege erst recht vor, wenn der Landkreis als Bauherr bereits baue, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Baugenehmigung zu sein. Dies sei in Upahl der Fall gewesen. Bevor die Arbeiten nun fortgesetzt werden können, muß eine Baugenehmigung unter Beteiligung der Gemeinde vorliegen. Die Rechte der Gemeinde seien mißachtet worden, rügte das Gericht. (rk)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin
„Die Rechte der Gemeinde seien missachtet worden, rügte das Gericht.“ – Richtig. Und die Rechte von Städten und Gemeinden wurden seit mindestens 2015 komplett ignoriert, wann immer es um irgendwelche Aufnahmeeinrichtungen ging. Die Landräte und Bürgermeister vor Ort waren manchmal erstaunt, nickten aber dann nur noch stumm ab. Die Interessen der eigenen Bevölkerung…? – Egal.
Werte Redaktion, warum nicht statt ,, Zuwanderern“ künftig von Dauergästen sprechen oder schreiben? Der Begriff,, Zuwanderer“ ,, impliziert“, daß diese inkompatible Klientel für immer bleiben wird, möchte und kann, wohingegen Dauergäste weiterhin Gäste bleiben und kein Gastrecht ewig andauern kann ob mit oder ohne gewisse Ausweispapiere, auch ,,deutschpaesse“ genannt.
warum nicht statt ,, Zuwanderern“ künftig von Dauergästen sprechen oder schreiben? Der Begriff,, Zuwanderer“ ,, impliziert“, daß diese inkompatible Klientel für immer bleiben werden und wollen, wohingegen Dauergäste weiterhin Gäste bleiben und kein Gastrecht ewig andauern kann ob mit oder ohne gewisse Ausweispapiere.