Berlin/Karlsruhe. Kein Sieg für den säkularen Staat: das Land Berlin darf Lehrerinnen nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Beschwerde des Landes Berlin gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Damit steht das Neutralitätsgesetz, in dem auch das Kopftuchverbot verankert ist, in Frage. Es untersagt Lehrkräften und anderen Pädagogen an öffentlichen Berliner Schulen grundsätzlich das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Bereits im August 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht die Regelung in Frage gestellt. Einer Muslimin, die wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen worden war, sprach das Gericht damals sogar eine Entschädigung von rund 5159 Euro zu, weil sie wegen ihrer Religion diskriminiert worden sei. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom November 2018, gegen die das Land in Revision gegangen war. (rk)
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin
Waren kürzlich zur Mittagspause in der Einkaufszone in der Stadt. In vier Barber-Shops mit arabischen Schriftzeichen am Fenster sassen jeweils 6 bis 8 junge Männer als Kunden. Die hatten bestimmt auch alle Mittagspause gemacht. Tolles Leben in Österreich.
Ich frage mich,was in Karlsruhe für unfähige und weltfremde Richter sitzen.Der Islam ist mit unserer Werteordnung absolut unvereinbar.Um das zu erkennen bedarf es keines Jurastudiums ,sondern nur etwas gesunden Menschenverstandes.Folglich haben islamische Symbole ,wie ein Kopftuch, in öffentlichen Ämtern nichts zu suchen.