Trotz Verbot aus dem Kanzleramt: Setzt der BND Journalisten als Spitzel ein?

27. Januar 2023
Trotz Verbot aus dem Kanzleramt: Setzt der BND Journalisten als Spitzel ein?
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Das wird den ohnehin angeschlagenen Ruf bundesdeutscher Medien vermutlich nicht verbessern: aus einem Schriftsatz des Bundesnachrichtendienstes (BND) an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) geht hervor, daß der deutsche Auslandsnachrichtendienst offenbar Journalisten als Informanten einsetzt.

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Das Juristenportal Legal Tribune Online (LTO) ist an den Schriftsatz vom 26. April 2022 gelangt und hat jetzt darüber berichtet. Dort heißt es im Zusammenhang mit einem presserechtlichen Auskunftsersuchen der „Bild“-Zeitung (Az. BVerwG 20 F 5.22) wörtlich: „Eine Heranziehung von Vertretern der Medienbranche als NDVen [= nachrichtendienstliche Verbindungen; d. Red.] ist auch heute noch möglich.“

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Das Portal LTO verweist darauf, daß das Bundeskanzleramt 2006 nach diversen Bespitzelungen von investigativen Journalisten durch Journalisten im Auftrag des BND ein Machtwort gesprochen und verfügt hatte, daß Journalisten vom BND nicht mehr als Quellen oder Informanten benutzt werden dürfen. Ex-BND-Chef Hansjörg Geiger – von 1996 bis 1998 an der Spitze des Nachrichtendienstes – hatte Jahre später Medien gegenüber behauptet, er habe sogar bei seinem Amtsantritt „ausdrücklich verfügt, daß der BND keine Journalisten als Quelle führen darf“. Geiger war während seiner Amtszeit selbst in die Kritik geraten, er habe mutmaßlich Journalisten für die Dienste angeworben.

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Der heutige BND hält das offenbar nicht mehr für verbindlich. Für ihn haben Medienvertreter keine Sonderstellung gegenüber anderen Berufsgruppen, denn in seinem Schreiben vom April 2022 heißt es: „Die Methoden in der Quellenführung unterscheiden sich (…) nicht maßgeblich, je nachdem[,] in welcher Branche eine NDV tätig ist.“

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Das Thema wird nun bald die Politik beschäftigen. Der Linke-Bundestagsabgeordnete André Hahn kündigte an, daß die Angelegenheit demnächst im für die Kontrolle der Nachrichtendienste zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) zur Sprache kommen werde. Hahn kritisierte gegenüber LTO, der BND unterliege beim Anheuern oder der Verwendung seiner Informationsquellen „so gut wie keinen“ rechtlichen Beschränkungen.

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Empört über die Einschätzung des BND zeigte sich Frank Überall, der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV): „Diese Aussagen sind skandalös. Journalistinnen und Journalisten sind keine Spitzel und stehen deshalb dem deutschen Auslandsgeheimdienst auch nicht als Quellen zur Verfügung.“ In diesem Fall gehe es „um nichts weniger als um die Glaubwürdigkeit von Journalisten und ihren Medien und um das Redaktionsgeheimnis, das auch der BND zu achten hat.“ (rk)

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4 Kommentare

  1. Mike Hunter sagt:

    Wie dumm muss man sein, diese Praxis anzuprangern? Glaubt hier wirklich jemand die anderen großen Nationen würden darauf Rücksicht nehmen? Wenigstens versuchen die BND Leute keine Amschläge zu planen oder anderweitig bösartig zu sein. Aber herzugehen und hier jetzt gespielte Empörung an den Tag zu legen, ist an Dummheit bei Parteien und dem Rest der auf dem letzten Loch pfeifenden Demokratie nicht mehr zu überbieten!

  2. Waterboy sagt:

    Die teilweise erfundenen Geschichten von Journalisten (Beispiel Relotius/SPIEGEL) will der BND ernsthaft als Quelle anzapfen? Ein Armutszeugnis!

  3. Spionageabwehr sagt:

    BND (Amt Gehlen)
    ist doch auch so eine Ami-Spitzeltruppe
    gegen das eigene Land.

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