Juristin Beate Bahner über Corona-Impfung: Verabreichung von mRNA-Impfstoffen kann juristisch verfolgt werden

23. November 2022
Juristin Beate Bahner über Corona-Impfung: Verabreichung von mRNA-Impfstoffen kann juristisch verfolgt werden
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

München. Auch wenn Medien und Politik das Thema immer krampfhafter unter den Teppich zu kehren versuchen, nimmt die juristische Aufarbeitung der Corona-„Pandemie“ allmählich Konturen an. Die Freiburger Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner hat jetzt im Rahmen einer Pressekonferenz in München, die der aktuellen mRNA-Impfkampagne an Kindern gewidmet war, auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen hingewiesen.

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Die Anwältin, die seit Beginn des Corona-Ausnahmezustandes 2020 eine der engagiertesten Maßnahmenkritikerinnen ist, machte darauf aufmerksam, daß die Verabreichung insbesondere der mRNA-Impfstoffe Comirnaty und Spikevax alles andere als unbedenklich sei, sondern vielmehr mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren bedroht sei. Dies gelte auch für die Hersteller der beiden Substanzen sowie für alle, die zu ihrer Verbreitung beitragen: „Also alle verantwortlichen Behördenmitarbeiter, alle Richter, Anwälte, Arbeitgeber, Betreuer, Heimleiter, Klinikchefs etc., die zur Impfung nötigen oder gar zwingen. Denn die Impfstoffe von Comirnaty und Moderna sind sogenannte bedenkliche Arzneimittel im Sinne des § 5 Arzneimittelgesetz. Und die Herstellung, Verbreitung und Anwendung solcher Arzneimittel ist eine Straftat nach § 95 Arzneimittelgesetz. Und wer seine eigenen Patienten, insbesondere Minderjährige oder nicht einwilligungsfähige behinderte Menschen impft, macht sich zudem wegen Mißhandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 StGB strafbar – der Strafrahmen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe ist genau so hoch.“

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Die Freiburger Juristin referierte im Rahmen der MWGFD-Pressekonferenz „Killt keine Kinder“ über die durch den Einsatz der Covid-Impfstoffe begangenen Verstöße gegen deutsches und internationales Recht. Sie ordnete das Covid-Impfgeschehen dabei vor dem Hintergrund der Verletzung sämtlicher Sicherheitsvorschriften zum Schutz der Menschen juristisch ein. (rk)

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3 Kommentare

  1. Winnetou Apatschi sagt:

    Respekt und Hochachtung für Beate Bahner.

    Ein derart selbstloser Einsatz trotz existenzbedrohenden Vergeltungsmaßnahmen durch den übermächtigen Staat zu überleben, ist bereits heldenhaft.

    Aber dann trotzdem weiter zu erheben, im Sinne der Allgemeinheit, daß ist Heldentum erster Klasse!

  2. Mark sagt:

    Sehr interessant! Diese Nachricht gleich weiterverbreiten bis zum letzten Winkel! Da kenne ich einige, die damit etwas anfangen können und es bestimmt gerne tun. Auch mal sehen, was sich eventuell damit ebenso auf diesen sinnfeien Maskenzwang in einigen Bereichen anwenden lässt. Und wenn es nur Hohn und Spott sein sollte: Diese Verfechter von Impfung und Maske haben es doch eh nicht anders verdient.

  3. Spionageabwehr sagt:

    Man hört gar nichts mehr vom „Saddam Hussein der Ärzteschaft“

    Zitat Kubicki, er meinte diesen Montgomery.

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