Leider völlig folgenlos: Söders Corona-Ausgangssperre 2020 war rechtswidrig

23. November 2022
Leider völlig folgenlos: Söders Corona-Ausgangssperre 2020 war rechtswidrig
Kultur & Gesellschaft
0
Foto: Symbolbild

Leipzig. Leider haben Millionen Betroffener davon überhaupt nichts: das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt entschieden, daß die bayerische Corona-Ausgangsbeschränkung, die die Söder-Regierung im März 2020 verhängt hatte, unverhältnismäßig, also rechtswidrig war.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Das Gericht erklärte, als mildere Coronaschutzmaßnahme wären auch bloße Kontaktbeschränkungen in Betracht gekommen. Diese hätten „die Adressaten weniger belastet“. Es habe sich um einen „schweren Eingriff in die Grundrechte“ gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Dieser wäre nur verhältnismäßig gewesen, wenn er – über die Kontaktbeschränkung hinaus – einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Infektionen hätte leisten können (Az: 3 CN 2.21, AZ: 3 CN 1.21).

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

In Bayern durfte das Haus damals nur aus triftigem Grund verlassen werden, etwa um zur Arbeit zu gehen oder um allein Sport zu treiben. Das bloße Verweilen an der frischen Luft war dagegen nicht erlaubt.

Bereits im Oktober 2021 hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Ausgangssperre nachträglich für unzulässig erklärt. Dagegen wehrte sich der Freistaat vor dem Bundesverwaltungsgericht, das die Revision nun zurückwies.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Der bayerische Gesundheitsminister Holetschek zeigt sich gleichwohl uneinsichtig und hält die Ausgangsbeschränkungen vom Frühjahr 2020 noch immer für ein „wirksames und richtiges Mittel“. Daran ändere sich auch nichts, „wenn jetzt rückblickend Gerichte zu einer anderen Einschätzung kommen“.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Beim Bundesverwaltungsgericht sind noch eine ganze Reihe ähnlicher Corona-Verfahren anhängig. In vielen weiteren Fällen dürften die Richter in den nächsten Monaten zu der nachträglichen Einschätzung gelangen, daß während der „Pandemie“ verhängte Restriktionen „unverhältnismäßig“ oder schlichtweg rechtswidrig waren. Das Millionen von Bürger zugefügte Unrecht wird dadurch allerdings nicht ungeschehen gemacht. Der Ruf nach Konsequenzen für die Verantwortlichen dürfte deshalb lauter werden. (rk)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert