Jetzt auch in Deutschland: „Energiesündern“ drohen Geld- und Haftstrafen

25. Oktober 2022
Jetzt auch in Deutschland: „Energiesündern“ drohen Geld- und Haftstrafen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. In den ersten Ländern gibt es bereits Gesetze für die Bestrafung von „Energiesündern“ – so in der Schweiz und in Italien. Jetzt zieht auch Deutschland nach und schafft die Voraussetzungen dafür, daß die von Corona her bekannten Restriktionen unter dem Vorzeichen des Energienotstandes weitergeführt werden können.

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Im Rahmen der „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung” (EnSikuMaV) wurden verschiedene Maßnahmen festgeschrieben, die Privatleute und Unternehmen künftig zu ergreifen haben, um Strom und Gas zu sparen. Tatsächlich drohen bei Verstößen empfindliche Strafen: das „Energiesicherungsgesetz” (EnSiG) sieht bei Zuwiderhandlungen Geldbußen in Höhe von bis zu 100.000 Euro vor. In schweren Fällen sind sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren möglich.

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Noch gibt es eine Gesetzeslücke – die Umsetzung der Maßnahmen ist nicht eindeutig geregelt. Weder Bezirksregierungen noch kommunale Ordnungsbehörden wollen die Verantwortung für die Kontrolle und Feststellung von Verstößen übernehmen.

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Hier könnte – wie 2020/21 – der mündige Bürger die Lücke schließen. Einzelne Kommunen wie Essen, Hildesheim und andere richteten während der Corona-„Pandemie“ eigene Meldestellen ein, weil die Lust am Denunzieren jedes Maß sprengte und die Behörden zu überfordern drohte. Das Modell hat sich bewährt und könnte im künftigen Energienotstand wieder reaktiviert werden. (rk)

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2 Kommentare

  1. Harry Schneider CYYZ sagt:

    irres Deutschland !

  2. hans sagt:

    die Blockwarte kommen wieder zurück…………

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