Hannover. Integration war gestern – heute werden Zuwanderer einfach anderen Bewerbern mit vergleichbarer Qualifizierung bevorzugt. In der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover zum Beispiel. Dort wurde jetzt eine Quotenregel beschlossen, die es in sich hat: bis 2026 soll ein Drittel aller neu ausgeschriebenen Stellen der Stadt durch Bewerber mit Migrationshintergrund besetzt werden.
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Die Maßnahme ist Bestandteil des lokalen „Integrationsplanes“ unter dem Titel „Wir 2.0“ und wurde im Internationalen Ausschuß der Stadt so beschlossen. Noch steht allerdings die Frage im Raum, ob die einseitige Bevorzugung von Migrationtshintergründlern allein aufgrund ihrer Herkunft überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Alexander Lambsdorff (FDP) bezeichnete die Regelung als evident verfassungswidrig. Antwort der Grünen-Politikerin Filiz Polat: laut Koalitionsvertrag der Berliner Ampel müßten konkrete Maßnahmen für einen „Kulturwandel” ergriffen werden.
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Die grüne Migrationshintergründler-Klausel von Hannover steht im übrigen nicht allein da. Erst vor wenigen Monaten hatte Bundesaußenministerin Baerbock (Grüne) in ihrem Ministerium ebenfalls die bislang gültigen Qualifikationskritierien für eine Laufbahn im diplomatischen Dienst außer Kraft gesetzt – bei den bisherigen anspruchsvollen Einstufungstests waren vor allem weibliche Bewerberinnen gescheitert. (st)
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Eine solche Quotenregelung ist eindeutig verfassungswidrig .Gem.Art.3 des GG darf auch niemand wegen seiner Abstammung etc. bevorzugt werden .Mit dem vollständigen Lesen eines Gesetzestextes sind diese rot-grünen Hohlbirnen offenbar bereits überfordert .