Wegen Impfschäden: Anklage gegen Impfstoffhersteller Biontech

23. September 2022
Wegen Impfschäden: Anklage gegen Impfstoffhersteller Biontech
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Düsseldorf. Ein wichtiger Meilenstein bei der Aufarbeitung der Corona-„Pandemie“ und ihrer Folgen: eine Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei hat jetzt Klagen in sechsstelliger Höhe gegen den Impfstoff-Hersteller Biontech wegen gesundheitlicher Schäden durch deren Impfstoff eingereicht. Die Anwälte prangern den respekt- und verantwortungslosen Umgang des Unternehmens mit Impfgeschädigten an.

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Die Kanzlei Rogert und Ulbrich teilte demnach mit, daß man sich mit Biontech nicht habe außergerichtlich einigen können, nachdem ein Geschädigter Schadenersatz- und Auskunftsansprüche bei dem Unternehmen geltend gemacht habe. Daher wurden nun Klagen in sechsstelliger Höhe eingereicht.

Anwalt Marco Rogert stellt fest: „Die Geschädigten fühlen sich nicht ernst genommen. Es plagen sie nicht nur erhebliche, lebenseinschränkende gesundheitliche Probleme seit der Impfung. Nun zeigt das verantwortliche Unternehmen ihnen auch noch arrogant die kalte Schulter, statt seiner Verantwortung nachzukommen.“ Im vorliegenden Fall war der Impfschaden auch von Ärzten als unzweideutig anerkannt worden.

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Anwalt Tobias Ulbrich sieht eine klare Verbindung zwischen der Covid-Impfung und einer wachsenden Zahl verschiedenster Erkrankungen: „Weltweit treten immer mehr Impfschäden ans Tageslicht, und viele Geimpfte beginnen erst jetzt zu realisieren, daß ihre derzeitigen Erkrankungen im Zusammenhang mit der mRNA-Injektion stehen.“ Der Düsseldorfer Jurist sieht die Impfstoffhersteller in der Pflicht, zu beweisen, daß kein Zusammenhang zwischen den gesundheitlichen Problemen und der Impfung besteht – und nicht die Impflinge. Dies sei so im Arzneimittelgesetz geregelt.

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Die Düsseldorfer Kanzlei Rogert und Ulbrich hat sich auf die juristische Aufarbeitung von Impfschäden und deren Folgen spezialisiert. Auch von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Betroffene werden beraten und vertreten. (rk)

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5 Kommentare

  1. MaskenVERBOT6350 sagt:

    auch heute wird mann am telefon noch von in einer kontaktbörse kennengelernten frauen, ob deutsche oder nichtdeutsche, gefragt:,, warum bist Du nicht geimpft?“
    als ob ich mich dafür rechtfertigen müsste…ich entscheide, was in meine blutbahn gelangt und was nicht (fsme-impfung gegen zecken alle 6 jahre und tetanus etc alle 10 jahre…und das wars…schutz für mich, nur für mich!)..bis 2020 ließ ich mich noch gegen grippe impfen…2021 erstmals nicht mehr, da ich davon ausgehe,daß der ,,corona“-impfstoff darin enthalten ist…ich wurde schon vor 15 jahren ausgelacht, wenn ich sagte,daß ich mich gegen grippe impfen ließ und nun, soll ich mich gegenüber jenen rechtfertigen, die sich nie haben gegen grippe impfen lassen und sicher auch nicht annähernd so oft die hände wuschen, wie ich es tue..krank…das vermmungsVERBOT sollte endlich wieder konsequent umgesetzt werden, auch notärzte sollen im einsatz den verletzten etc wieder ihr gesicht zeigen, ich will wissen, mit wem ich spreche.maskenVERBOT komplett! auch in bus und bahn…mundgestank ist bei gewissen elementen so oder so vorhanden..die maske lässt ALLES durchgehen..auch viren und bakterien, staub,abgase, auch stinkefürze!

  2. Ralf Beez oberfeldwebel der Reserve sagt:

    Also in zehnstelliger Höhe wäre angebrachter, würde ich mal so sagen !

    Natürlich müssen die Verantwortlichen auch hinter Gittern verschwinden, besonders
    der Grottenolm (Tim K.)

  3. Prophetist sagt:

    Super, endlich eine mutige Kanzlei! Hoffentlich bald noch mehr Sammelklagen, man muss es sagen- der autoritätshörigen Doofen die all den kriminellen Schmu der Regierungspropaganda für kriminelle Pharmakonzerne blind geglaubt haben, ohne nachzuprüfen. Alleine schon was alles in diesen Impfstoffen an gefährlichen Bestandteilen drin ist … aber die naiven aufopferungsvollen Lämmer haben sich nicht dafür interessiert.

  4. hans sagt:

    Sehsstellige Klage ?

    ist meiner Meinung nach viel zu wenig, 8stellig wäre das mindeste.
    Hoffendlich gewinnen die Anwälte das.

  5. Mark sagt:

    Das wird interessant. Vor der Impfung gab es sogar für jeden den Hinweis, dass der Impfstoffhersteller von jeglicher Haftung ausgenommen wäre. Spätestens da hätten wirklich bei vielen die Alarmglocken losgehen müssen. Aber was tut man nicht alles für die Gutgläubigkeit gegenüber Staat und Konzernen… mein Migefühl für die Kläger hält sich zumindest in Grenzen.

    Wäre schön, wenn ZUERST! an diesem Fall dranbleiben könnte, denn aus den Massenmedien wird -wie üblich in solchen Fällen – allenfalls das Schweigen im Walde zu vernehmen sein.

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