Brüssel sucht neuen Streit: Ungarisches Kinderschutzgesetz kommt vor den EuGH

28. Juli 2022
Brüssel sucht neuen Streit: Ungarisches Kinderschutzgesetz kommt vor den EuGH
International
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Foto: Symbolbild

Brüssel/Budapest. Die EU-Kommission macht jetzt ein weiteres Faß im Dauerclinch mit Ungarn auf. Sie hat Budapest wegen seines Kinderschutzgesetzes vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Das Gesetz verbietet Transgender-Materialien an Schulen und verstoße damit gegen die LGBT-freundlichen „Werte“ der EU, wird in Brüssel argumentiert.

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Das im Juni 2021 verabschiedete Gesetz verbietet die Vorführung von pornografischem Material oder Inhalten, die Homosexualität oder Transgenderismus darstellen, für Minderjährige unter 18 Jahren. Weitere Maßnahmen sind ein Register für Sexualstraftäter, Vorschriften für die staatliche Sexualerziehung und eine strengere Politik gegen Kinderpornografie.

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Die EU wirft der Regierung Orbán nun vor, mit dem Gesetz LGBT-Bürger zu diskriminieren: „Die Kommission ist der Auffassung, daß das Gesetz gegen die Binnenmarktvorschriften, die Grundrechte von Einzelpersonen (insbesondere LGBTIQ-Personen) sowie – im Hinblick auf diese Grundrechte (…) gegen die Werte der EU verstößt“, heißt es vonseiten der Kommission.

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Schon kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes hatte Kommissionschefin Ursula von der Leyen angekündigt, gegen Ungarn vorzugehen. Sie versprach, „die Befugnisse zu nutzen“, die der Kommission gegenüber jedem Mitgliedstaat zur Verfügung stehen, „der europäisches Recht behindert“. (mü)

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3 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Brauchen Kinder eine staatliche (schulische) Sexualerziehung? Nein und nochmals nein! Die Kindheit ist ihrem Wesen nach nicht-sexuell, und wer das mißachtet, versündigt sich an den Kinderseelen und beendet quasi ihr Kindsein. Kinder darüberhinaus mit LGBTi-Praktiken vertraut zu machen, ist in meinen Augen ein astreines Verbrechen!

    Ein deutscher Kinderpsychologe wies darauf hin, daß Kinder, wenn sie älter werden, von ganz allein ihre Sexualität entdecken, es sei nicht nötig, sie im Schulunterricht quasi „mit der Nase darauf zu stoßen“. Sogar auf meinem Gymnasium hatten wir keinen Sexualkundeunterricht, alles was mit Sex bzw. Sexualität zu tun hat, wurde im Biologieunterricht abgehandelt. Und die Aufklärung der Kinder (die Kinder bringt nicht der Klapperstorch!) ist, wenn sie reif genug sind, Sache der Eltern und nicht der Schule!

    Dieses ungarische Schulgesetz dient unzweifelhaft dem Schutz der Kinder vor abnormen sexuellen Sichtweisen und damit dem Wohle der Kinder. Daß die EU-Kommission wegen dieses Gesetzes nun Ungarn eine Verletzung „europäischen Rechts“ und „europäischer Werte“ vorwirft und dieses kinderfreundliche Land deswegen vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zerrt, ist eine Schande!

    Wenn Ungarn mit diesem kinderfreundlichen Gesetz angeblich „europäische Werte mißachtet und europäisches Recht behindert“ – wie von der EU-Kommission behauptet -, was sind diese „Werte“ und dieses „Recht“ dann eigentlich noch wert?
    Nun, sie sind reif für die Mülltonne!

  2. winfried sagt:

    Da steht dann irgendwann das EU Verfassungsgericht das Nationale? Die EU ist kein Staat und besitzt nicht das Recht nationales Recht zu brechen!

  3. Spionageabwehr sagt:

    Es fällt schon auf
    Ungarn dauernd auf der Anklagebank
    Polen nie

    Grund:
    Polen ist mit England der Hauptaggressor gegen Russland.
    Ziel Intermarium
    Dem dient Polens Ukraine-„Hilfe“.

    Niemand hat im WK II soviel erbeutet wie Polen.
    Aber das genügt Warschau nicht:
    Will „Reparationen“, Waffen- und Geldgeschenke.

    Polen ist nicht nur Gegner Russlands und Deutschlands.
    Sondern auch Chinas:
    Intermarium richtet sich auch gegen Seidenstraße/Eurasien.

    Und die Ukraine:
    ist für Warschau nur Beuteobjekt.
    Darum musste Melnyk gehen.

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