Regensburg. Medien und Behörden hatten zunächst wie üblich abgewiegelt: bei der Messerattacke eines „Flüchtlings“ in einem ICE zwischen Regensburg und Nürnberg am 6. November 2021 sei kein terroristischer oder islamistischer Hintergrund erkennbar, hatte es unisono geheißen. Der Täter Abdelrahman A. sei vielmehr „psychisch krank“. Er mußte deshalb auch nicht ins Gefängnis, sondern kam in ein Krankenhaus.
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Nun hat die Bundesanwaltschaft aber Anklage gegen den „Flüchtling“ erhoben. Ihm wird nun versuchter Mord vorgeworfen.
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Hintergrund der neuen Entwicklung ist, daß eine eingehende psychische Untersuchung schon vor Monaten ergab, daß der Tatverdächtige mitnichten psychisch krank ist.
Und noch etwas ist neu: bisher hieß es, der Mann sei Syrer. Im Zuge der Anklageerhebung der Bundesanwaltschaft ist nun klar: er stammt nicht aus Syrien, sondern ist „palästinensischer Volkszugehörigkeit“.
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Laut Anklage soll Abdelrahman A. spätestens im September 2021 den Entschluß gefaßt haben, einen Beitrag zum weltweiten Dschihad durch die wahllose Tötung „ungläubiger“ Nichtmuslime in Deutschland zu leisten. Bei seiner Messerattacke im ICE stach er verschiedenen Fahrgästen im ICE mehrfach brutal in Hals, Kopf und Brust, zwei Personen erlitten dabei potentiell lebensgefährliche Verletzungen. (st)
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