Leipzig. Kein guter Tag für die Freiheit: die Corona-Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten bleibt in Kraft. Das hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden. Er wies die Beschwerden von zwei Offizieren der Luftwaffe gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in die sogenannte „Duldungspflicht“ zurück, die noch die frühere Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer verfügt hatte. Die beiden Oberstleutnante sahen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
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Die Lageeinschätzung des Verteidigungsministeriums zum Zeitpunkt des Erlasses im November 2021 zur Verpflichtung einer Corona-Impfung sei richtig gewesen, unterstrich der Vorsitzende des Senats, Richard Häußler. Soldaten verrichteten ihren Dienst oft gemeinsam in engen Räumen, Panzern, Flugzeugen oder Schiffen, was ein besonderes Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringe. „Das Coronavirus ist das, was früher eine Seuche genannt wurde.“ Daher sei die Aufnahme in die Liste der Impfungen gerechtfertigt gewesen.
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Bundeswehrangehörige müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm das Bundesverteidigungsministerium die mRNA-Impfung gegen Corona als verbindlich in die Liste auf. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muß mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. (st)
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Das ist doch übel. Eine Impfung sollte nur dem Selbstschutz dienen und immer freiwillig bleiben. So verstehe ich das Grundgesetz mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Doch ich glaube sowieso nicht mehr an die Rechtmäßigkeit irgend eines gerichtlichen Urteils in der BRD.
Dieser Staat ist in jeder Hinsicht einfach nur noch unerträglich. Nur mit dem richtigen Selbstverständnis, ein Leben im Widerstand zu führen, kann man sich hier noch aufrechthalten.