Berlin. Der nächste Zuwanderungs-Hammer: die Bundesregierung will jetzt auch abgelehnten Asylbewerbern die Möglichkeit geben, trotz Ablehnung dauerhaft in Deutschland zu bleiben.
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Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch verschiedene Änderungen in der Migrationspolitik beschlossen. Dazu gehört das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht, das langjährig Geduldeten die Möglichkeit verschaffen soll, in einem zweiten Schritt ein langfristiges Bleiberecht zu erlangen. Wer zum Stichtag 1. Januar 2022 fünf Jahre lang in Deutschland gelebt hat, nicht straffällig geworden ist und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, soll ein Jahr lang einen Aufenthaltstitel bekommen, um in dieser Zeit die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehören die Sicherung des Lebensunterhalts, Deutschkenntnisse und die Klärung der Identität. Das Vorhaben ist bereits im Koalitionsvertrag der Ampel detailliert beschrieben.
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„Wir wollen, daß Menschen, die gut integriert sind, auch gute Chancen in unserem Land haben“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dazu. Am 31. Dezember 2021 haben sich in der Bundesrepublik Deutschland 242 .029 geduldete Ausländer aufgehalten, davon 136. 605 seit mehr als fünf Jahren.
Die Union kritisiert die Pläne scharf. „Die Ampel schafft mit dem Gesetzentwurf massive zusätzliche Anreize, illegal nach Deutschland einzuwandern“, erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz.
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Aber das ist noch nicht alles. Über das erleichterte Dauer-Aufenthaltsrecht hinaus will die Ampel die Anforderungen an ein Bleiberecht für junge Zuwanderer absenken. „Gut integrierte“ Jugendliche sollen den Plänen zufolge schon nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland die Möglichkeit für ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen, bisher waren es vier Jahre. Zudem soll die Altersgrenze für „junge Zuwanderer“ von 21 auf 27 Jahre heraufgesetzt werden.
Außerdem will die Koalition die „Fachkräfte“-Einwanderung weiter erleichtern. So ist etwa vorgesehen, daß Familienangehörige keine Sprachnachweise mehr erbringen müssen, um nachzuziehen. (st)
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