Knallharte Diskriminierung bei der Charité: Ungeimpfte dürfen nicht zum Sommerfest

22. Juni 2022
Knallharte Diskriminierung bei der Charité: Ungeimpfte dürfen nicht zum Sommerfest
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die Charité, die international renommierte Berliner Vorzeigeklinik, läßt diskriminieren: zum Sommerfest am 1. Juli sollen Ungeimpfte keinen Zutritt haben. Besonders pikant: das Motto des Festes lautet: „Zusammen als Ganzes“.

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Doch ungeimpfte Mitarbeiter sollen nicht dazugehören. In einer Hausmittelung des Traditionsklinikums, das unter anderem als Wirkungsstätte des deutschen „Star-Virologen“ Christian Drosten bekannt geworden ist, heißt es wörtlich: „Um den gemeinsamen Abend so sicher wie möglich zu verbringen, sind folgende Zugangsregelungen für das Sommerfest 2022 einzuhalten: Gültige, vollständige Impfung und/oder Genesung, inklusive einer Auffrischungsimpfung, falls sechs Monate seit Genesung/Grundimmunisierung vergangen sind, sowie zusätzlicher tagesaktueller, negativer Antigen-Schnelltest.”

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Doch damit noch nicht genug der feuchtfröhlichen Diskriminierung: ebenfalls nicht zugelassen sind „Personen mit Atemwegssymptomen oder ohne die genannten Nachweise“.

Die Betroffenen haben für so viel Apartheid wenig Verständnis. So beklagt etwa die Good-Governance-Gewerkschaft in einem Brief an den Charité-Vorstandvorsitzenden Heyo Kroemer „einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, (…) sowohl hinsichtlich chronischer Krankheiten wie Behinderungen als auch mit Blick auf das Geschlecht“ und außerdem  Mobbing. Durch die Zugangsbeschränkungen würden auch „Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder sich im ersten Schwangerschaftsdrittel befinden, von dem Sommerfest ausgeschlossen“.

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Der geforderte Corona-Test sei ebenfalls rechtswidrig. Dieser könne nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zwar für Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime verlangt werden. Die Kulturbrauerei, in der das Sommerfest stattfinden soll, sei jedoch keine derartige Einrichtung. Daher fordere man „die Verantwortlichen auf, die Haltung des Hauses zu überdenken.“

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Der Gewerkschaftsgründer und Vorsitzende Marcel Luthe erklärte: „Ich bin mir sicher, daß die landeseigene Charité hier nicht absichtlich chronisch Kranke, Schwerbehinderte und Schwangere diskriminiert, was ein klarer Verstoß gegen Deutschlands erstes Antidiskriminierungsgesetz wäre. Dies gilt umso mehr, als daß diese willkürliche Ausgrenzung von Mitarbeitern bei einer Betriebsfeier auch arbeitsrechtlich ohnehin unzulässig ist und auch kein Recht besteht, geschützte Gesundheitsdaten zur Teilnahmevoraussetzung zu machen. Die Charité ist ja kein Kleinstaat, sondern wird sich sicher an geltendes Recht halten.“ Was abzuwarten bleibt. (rk)

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2 Kommentare

  1. Omas Bioladen sagt:

    Charité – was bedeutet eigentlich dieses seltsame, gar nicht Deutsche Modewort?

  2. Ralf Beez oberfeldwebel der Reserve sagt:

    Einfach den Laden schließen und gut ist es !

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