Feindbild Privatauto: Deutsche Umwelthilfe will Parkkosten für Autos verzehnfachen

27. April 2022
Feindbild Privatauto: Deutsche Umwelthilfe will Parkkosten für Autos verzehnfachen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) genügen Inflation, Energieknappheit und explodierende Verbraucherpreise noch nicht. Sie möchte den Bürgern speziell das Autofahren noch viel mehr vergällen und deshalb die Gebühr für Anwohnerparkausweise drastisch erhöhen. Die Kosten müßten so hoch sein, daß Menschen, die nicht auf ein Auto angewiesen seien, den Besitz eines solchen hinterfragten, ließ der Verein jetzt wissen.

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Öffentlicher Raum sei knapp und zunehmend umkämpft, sagte DUH-Chef Jürgen Resch. Jedes Jahr werde eine halbe Million Autos in Deutschland zugelassen. „Trotzdem dürfen Anwohnerinnen und Anwohner in den meisten Städten mit ihren riesigen SUV und Pick-ups für nur acht Cent pro Tag den öffentlichen Raum zustellen.“

In vielen deutschen Städten koste das Anwohnerparken rund 30,70 Euro pro Jahr. Künftig müsse die Gebühr bei mindestens 360 Euro liegen. Für SUVs (= Geländewagen) sollen die Kosten sogar noch stärker steigen.

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Bundesländer und Städte bremsten mit ihrer Weigerung, mehr Geld zu verlangen, die Mobilitätswende aus, kritisiert der Verein weiter. Vielerorts fehle aber auch die rechtliche Handhabe dafür.

Bis Juni 2020 gab es eine bundeseinheitliche Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr. Mittlerweile haben die Länder die Möglichkeit, diese mit eigenen Gebührenordnungen zu kippen. (rk)

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3 Kommentare

  1. Bernd Sydow. sagt:

    Mit der Parkplakette kann ein Anwohner in seinem Bereich bekanntlich zeitlich unbegrenzt parken – gegen eine Jahresgebühr versteht sich. Eine Garantie auf einen freien Stellplatz hat der Plaketten-Inhaber freilich nicht, es sei denn, er ist schwerbehindert (bspw. Rollstuhl). Denn auch Ortsfremde dürfen gegen eine Parkgebühr (Parkuhren) in diesem Bereich parken – allerdings zeitlich begrenzt. Das kann für den Autofahrer mit Plakette sehr frustrierend sein, er kommt erschöpft von der Arbeit, aber alle Plätze, für die er die besagte Jahresgebühr entrichtet hat, sind belegt.

    Eine andere Sache ist das „Parken in zweiter Reihe“. (Sowie ein Fahrer sein Fahrzeug verläßt, wird aus dem „Halten“ ein „Parken“). Daß das für den Privatfahrer grundsätzlich verboten ist, dürfte einleuchtend sein. Aber hier sollte man differenzieren! Soll jemand, der nur mal kurz beim Bäcker seine Brötchen holen will, etwa mehr oder weniger lange herumfahren, bis er einen freien Stellplatz in erster Reihe gefunden hat, was in Bäckerei-Nähe wohl selten möglich ist? (Stichwort: Abgase und Benzinverbrauch).

    Da der Staat einem unbescholtenen Autofahrer das Fahren nicht grundsätzlich verbieten kann, malträtiert er ihn mit Schikanen, wo es nur geht. Aber Mobilität ist Freiheit, und auf diese sollten unsere autofahrenden Bürger nicht verzichten!

  2. Mike Hunter sagt:

    Die DUH muss in der deutschen Presse jeden Tag negativ auf die Frontseite. Mit Namen der Chefs und Hinweis auf die Höhe der Steuergelder, die dieser Verein erhält. Jeden Tag muss das so sein. Denn, nicht „der Verein“ macht solche Ansagen, sondern die dort agierenden Mitarbeiter.

  3. Meyer sagt:

    Das Anwohnerparken ist schon jetzt eine dreiste Abkasiernummer der Städte und Gemeinden.Man „vermietet “ den Anwohnern oft unzureichend vorhandenen Parkraum,kassiert von Ortsfremden für diesen Parkraum oft hohe Parkgebühren und kann dann zusätzlich bei den Falschparkern noch mal hinlangen.Es würde mich daher nicht überraschen,wenn man seitens der Komunen unter dem Deckmantel „Klimaschutz“ hier nochmals kräftig abkassiert.

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