München. Der Fall ist noch gut in Erinnerung und hatte für Schlagzeilen gesorgt: im Zuge des allgemeinen „Russen-Bashings“ hatte der Münchner SPD-Oberbürgermeister Dieter Reiter den Chefdirigenten der Münchner Philharmoniker, Valeri Gergiew, unter Druck gesetzt und von ihm verlangt, sich öffentlich vom russischen Angriffskrieg in der Ukraine und von der Politik des russischen Präsidenten Putin zu distanzieren. Andernfalls werde er gekündigt. Gergiew ließ sich nicht erpressen, woraufhin Reiter am 1. März die fristlose Kündigung aussprach.
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Der Fall hat jetzt ein juristisches Nachspiel – und für Reiter möglicherweise strafrechtliche Folgen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron und der Münchner Rechtsanwalt Peter Solloch sehen in Reiters Vorgehen eine versuchte Nötigung. Sie erstatteten deshalb Strafanzeige.
Solloch argumentiert, aus einem Vertrag ergebe sich „kein Anspruch gegenüber einem Künstler, daß dieser öffentliche Erklärungen mit einem politischen Inhalt abgibt. Schon gar nicht solche, die von seinem Dienstherren vorgegeben werden und letztlich die Unterwerfung unter seine politische Linie darstellen.“
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Reiters Ankündigung, den Chefdirigenten im Weigerungsfall zu entlassen, stelle eine „Drohung mit einem empfindlichen Übel“ nach Paragraf 240 des Strafgesetzbuchs dar. Die Druckausübung, so Solloch, sei „ein Angriff auf die Willensfreiheit des Betroffenen“. In dem einschlägigen Paragrafen heißt es: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn jemand „seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht“.
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Die Staatsanwaltschaft München I bestätigte den Eingang der Strafanzeige. Es werde geprüft, ob aufgrund der Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist, hieß es. (rk)
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Klarer Fall für den Anti-Diskriminierungsparagraphen, denn angeblich darf niemand wegen seiner Weltanschuung diskriminiert werden.
Diesen Passus der EU wollte die BRD so gerne streichen lassen, durfte es aber laut EU-Recht nicht.
Wie der Fall aber bei einer „weisungsberechtigten“ Justiz (von oben) ausgeht, darauf würde ich nicht wetten.
Schon gar nicht sollte man mit diesem Fall beim „Antidiskriminierungsbeauftragten vorsprechen, denn die denken politisch „eindimensional“ und sind von bestimmten Parteien voreingenommen, hat man doch denen den Job hauptsächlich zu verdanken.
Sehr gut und vor allem genial, vielen Dank an Petr Bystron und seinen RA,
auf daß die Gerechtigkeit siege und die Verantwortlichen zur Rechenschaft
gezogen werden !
Ja – die Aufforderung und das Verhalten des Münchener OB gegenüber dem russischen Dirigenten erfüllt tatsächlich und eindeutig den Tatbestand einer Nötigung.
Übrigens – auch wenn dies jetzt nicht unmittelbar zum Thema gehört – der Tatbestand einer Nötigung lag (und liegt!) bei der Coronathematik geradezu massenhaft vor! Politik gegen Bürger, Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer u.v.a. Da hätte mancher erfolgreich dagegen vorgehen können, anstatt sich knuten und erpressen zu lassen. Nur um scheinbar ihre Ruhe – oder einen Impfschaden – zu bekommen.