Gericht entscheidet gegen Deutschland: Google und Co. müssen keine Daten an deutsche Behörden liefern

5. März 2022
Gericht entscheidet gegen Deutschland: Google und Co. müssen keine Daten an deutsche Behörden liefern
International
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Foto: Symbolbild

Köln. Deutschland gerät wieder einmal wegen rigider Rechtsvorschriften mit der EU in Konflikt. Nach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts verstößt das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) teilweise gegen EU-Recht.

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Die Richter in Köln gaben mit ihrer Entscheidung Eilanträgen der Google Ireland Ltd. und des Facebook-Betreibers Meta Platforms Ireland Limited gegen die Bundesrepublik Deutschland teilweise statt.

In dem Rechtsstreit zwischen den Internetkonzernen und dem Bund geht es unter anderem um die Frage, ob Google und Facebook sowie andere Netz-Plattformen künftig im großen Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen.

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Müssen sie nicht: das Kölner Gericht entschied dazu, der Gesetzgeber habe bei der Einführung des Paragrafen 3a NetzDG gegen das sogenannte Herkunftslandprinzip der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (ECRL) verstoßen. Nach diesem Prinzip müssen sich Anbieter elektronischer Dienste an das Recht des EU-Staates halten, in dem sie sich niedergelassen haben. Im Fall von Facebook und Google sei dies Irland gewesen, nicht Deutschland. Die Bundesrepublik könne sich nicht auf Ausnahmen von diesem Prinzip berufen. Heißt: der große Datentransfer an bundesdeutsche Behörden unterbleibt erst einmal. Mit gutem Grund – nicht jeder Facebook-Nutzer ist ein „mutmaßlicher“ Straftäter.

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Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz dient laut Gesetzgeber vor allem der Unterbindung von „Haß“-Verbrechen im Internet, also der Meinungszensur. (rk)

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