Sigmaringen. Da ist der Rechtsstaat plötzlich ganz fix: das Amtsgericht Sigmaringen hat Strafbefehl gegen den Leiter einer nicht genehmigten Demo vor dem Wohnhaus von Ministerpräsident Kretschmann erlassen – in Abwesenheit des Angeklagten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft soll der 52jährige Angeklagte demnach 200 Tagessätze à 150 Euro bezahlen, insgesamt 30.000 Euro.
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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus dem Kreis Sigmaringen einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vor. Er soll am Sonntag vor acht Tagen eine Kundgebung vor dem Haus des Ministerpräsidenten geleitet, aber nicht angemeldet haben.
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Mittlerweile gilt in der Umgebung des Kretschmann-Hauses ein generelles Versammlungsverbot. Daß das Verfahren gegen den Angeklagten so schnell vor Gericht kam, liegt daran, daß die Staatsanwaltschaft Hechingen ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet hatte. (rk)
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