Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz macht´s möglich: Künftig massenhaft „Haßverbrechen“

17. Januar 2022
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz macht´s möglich: Künftig massenhaft „Haßverbrechen“
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Der Druck auf unerwünschte Meinungsäußerungen im Internet wird demnächst nochmals drastisch erhöht: wenn infolge des ab Februar verschärften Netzwerkdurchsetzungsgesetzes strafbare oder möglicherweise strafbare Inhalte im Netz automatisch dem Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet werden müssen, sind Hunderttausende Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Meinungsabweichler vorprogrammiert. Das BKA selbst rechnet mit rund 150.000 Strafverfahren pro Jahr wegen vermeintlicher „Haßverbrechen“.

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Bislang mußten die sozialen Netzwerk strafbare Inhalte lediglich löschen. Die neue Regelung verpflichtet sie künftig, diese an das BKA zu melden.

Die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) werde im Februar ihre Arbeit aufnehmen, kündigte ein Sprecher an. Dafür seien 200 Beamte vorgesehen. Das BKA arbeite hierbei mit Kooperationspartnern aus Polizei und Justiz zusammen.

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Google und Facebook wollen vorerst aber keine mutmaßlich strafbaren Inhalte melden. Die beiden Unternehmen wehren sich gegen das überarbeitete Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das sie für unverhältnismäßig halten. Neben den zwei Tech-Konzernen unterliegen auch weitere soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern der gesetzlichen Meldepflicht.

Der Deutsche Anwaltverein hatte bereits vor Monaten kritisiert, private Unternehmen wie Facebook würden so zu einem „meldepflichtigen Vorposten der Strafverfolgung“. (rk)

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3 Kommentare

  1. ICH FRAG MICH DAS sagt:

    UND KÖNNEN WIR JETZT DENN AUCH KRITISIEREN DAS DIE KIRCHEN MIT DEM SEXUELLEN MISSBRAUCH GENAU SO UMGEGANGEN SIND WIE MIT DEM ISLAM ? ?? WEIL ICH DARF DOCH NOCH DAS „WIE“ JEMAND IST KRITISIEREN ?! NICHT ? „NEGRID“ ZUM BEISPIEL
    IST EINES DER „WIE“ WELCHES SICH DARAUF BEZIEHT EINEN OBJEKTIVEN FAKT ZUM ANLASS EINER BESCHREIBUNG… ICH LES IN DEN ZEITUNGEN AB UND AN ÜBER KRIMINALITÄT UND DA IST DOCH VERSTÄNDLICH… DAS ICH NACH EINEM „WIE“ FRAGE ODER ?

  2. Bernd Sydow. sagt:

    Das Wort „Haßverbrechen“ ist ein semantischer Amoklauf der Verfasser des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes! Es steht im Grunde auf einer Stufe mit Mord und Totschlag. Aber die Zielsetzung ist klar. Damit soll verhindert werden, daß die Deutschen, die sich über die verantwortungslose Asyl- und Zuwanderungspolitik hierzulande empören, die Deutschland durch die vonstatten gehende Überfremdung großen Schaden zufügt, in den sozialen Medien wie bspw. Facebook und Twitter Roß und Reiter nennen.

    Aber „Haß“ ist ein dehnbarer Begriff. Ist zum Beispiel die Aussage „Ich wünsche diesem (einem ganz bestimmten) Politiker die Pest an den Hals“ bereits ein „Haßverbrechen“? Wo ist die Rote Linie und wer legt sie fest? Es ist doch absurd, da werden deutsche Bürger, die sich in sozialen Netzwerken mit allzu deftigen Worten über bestimmte Politiker mokieren, quasi zu Kriminellen abgestempelt. Über ihnen schwebt das Damoklesschwert der Strafverfahren, weshalb sie sich mit empörten Meinungsäußerungen und messerscharfen Kommentaren in den sozialen Netzwerken künftig sicherlich zurückhalten werden.

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat mit der Bekämpfung der importierten Kriminalität – Folge unserer so gut wie scheunentoroffenen Staatsgrenze – wahrlich genug zu tun. Daß es nun zusätzlich geschätzt 150.000 Strafverfahren pro Jahr wegen vermeintlicher „Haßverbrechen“ zu bearbeiten hat, ist für unsere innere Sicherheit – gelinde gesagt – ganz bestimmt nicht förderlich!

  3. Hans S. II sagt:

    Was wir brauchen, ist ein Anti-Netzwerkzersetzungsgesetz – welches die (nach dem BRD-Grundgesetz ohnehin schon verbotene) Ausübung der Zensur endlich auch mit hohen Zuchthausstrafen ahndet!

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