Streit um Illegalen-Zurückweisungen: Ungarn schiebt ab, Frontex kritisiert Grenzschutz

3. Januar 2022
Streit um Illegalen-Zurückweisungen: Ungarn schiebt ab, Frontex kritisiert Grenzschutz
International
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Foto: Symbolbild

Warschau/Budapest. Kein gutes Bild gab die vorgebliche EU-Grenzschutzagentur Frontex zum Jahreswechsel ab. Anstatt die europäischen Außengrenzen mit Nachdruck gegen Illegale zu schützen, kritisiert die in Warschau ansässige Organisation den polnischen und ungarischen Grenzschutz, der genau dies tut.

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Das Frontext-Amt für Grundrechte (FRO) will darüber hinaus Litauen empfehlen, seine Politik der Zurückdrängung irregulärer Migranten grundlegend zu ändern. Illegale sollten vielmehr von der litauischen Polizei zu den offiziellen Grenzübergängen geleitet werden. Eine Zurückweisung an der Grenze widerspreche dem Völkerrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

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Polen, das Litauen in den zurückliegenden Monaten massiv beim Grenzschutz unterstützt hat, hat Frontex schon vor Monaten verboten, an den eigenen Außengrenzen tätig zu werden. Aber auch die litauische Regierung ist über die Belehrungen vonseiten der EU-Grenzschutzagentur nicht erbaut. Der stellvertretende litauische Innenminister Arnoldas Abramavicius erklärte: „Wir werden unsere Politik fortsetzen, irregulären Migranten die Einreise zu verweigern, zumindest bis die physische Barriere errichtet ist und die gesamte Grenze durch moderne Videoüberwachungsgeräte kontrolliert wird.“

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Ungarn hat unterdessen allein an Weihnachten an der Grenze zu Serbien 305 illegale Migranten aufgegriffen und festgesetzt. Zusätzlich wurden 59 Migranten nach Serbien zurückgewiesen. Auf die Aufgegriffenen wartet eine rasche Abschiebung. (mü)

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2 Kommentare

  1. esadv sagt:

    „Eine Zurückweisung an der Grenze widerspreche dem Völkerrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention.“
    Ist das so, dass eine Zurückweisung gegen das Völkerrecht und die Europäischen Menschenrechtskonvention spricht? Normalerweise genießen Staaten im Falle der Einreise einen hohen Grad an Souveränität. Man kann zum Beispiel ein Visum nicht einklagen. Jeder Staat kann höchst souverän darüber entscheiden, ob er jemanden die Einreise erlaubt. Der legale Weg dafür erfolgt über die Botschaft oder das Konsulat, wo ein Visum beantragt werden kann.
    Die Genfer Flüchtlingskonvention hat erst einmal nichts mit dem Völkerrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention zu tun. Zur GFK haben sich aber viele Staaten bekannt. Jedenfalls kommen die illegalen Eindringlinge meist nicht über instabile Staaten, weswegen eine Zurückweisung an der polnischen und an der ukrainischen Grenze rechtlich möglich sein muß.

  2. Bernd Sydow. sagt:

    Wiedereinmal zeigt sich, daß diejenigen EU-Staaten mit Außengrenzen der Europäischen Union verraten und verkauft sind, sollten sie deren Schutz dieser eigenartigen Behörde namens Frontex anvertrauen. Anstatt die EU-Außengrenzen wirksam zu schützen – wie ihre Bezeichnung EU-Grenzschutzagentur eigentlich nahelegt -, schützt Frontex die „Grundrechte“ illegaler Eindringlinge. Muß ich das verstehen?

    Ich kann den Randstaaten der EU nur empfehlen, sich um den Schutz der Außengrenzen selber zu kümmern und Frontex jedwede diesbezüglichen Aktivitäten in ihren Ländern zu untersagen!

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