Kleiner Sieg für die Freiheit: Amtsrichter entscheidet gegen die Maske

17. August 2021
Kleiner Sieg für die Freiheit: Amtsrichter entscheidet gegen die Maske
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Garmisch-Partenkirchen. Ein kleiner Sieg gegen den ausufernden Maskenzwang: weil ein Querdenker-Versammlungsleiter die Teilnehmer einer Demonstration dazu aufforderte, die Maske abzulegen, fand er sich vor dem Richter des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen wieder wieder. Doch der sprach ihn frei.

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Die Anklage stützte sich darauf, daß der Angeklagte gegen das Bayerische Versammlungsgesetz verstoßen hatte. Wegen einer „Inzidenz“ von 128 war zur Zeit der Demo die Maskenpflicht angeordnet. Doch der Richter hielt die damalige Verordnung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen für rechtswidrig. Begründung: eine Ansteckung im Freien sei „äußerst unwahrscheinlich“. Deshalb: Freispruch.

Unter den Zeugen der Verteidigung war auch der renommierte Aerosolforscher Gerhard Scheuch geladen, der bereits vor dem Bundesverfassungsgericht ausgesagt hatte. Dessen Expertise überzeugte den Amtsrichter. Scheuch erklärte, weil er Wissenschaftler ist, müsse er darauf hinweisen, daß eine sehr geringe Eventualität einer Ansteckung im Freien ohne Maske bestehe. Aber dafür müßten gewisse Kriterien erfüllt sein.

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Bei 350 Demo-Teilnehmern sei die Wahrscheinlichkeit, auf einen positiv Getesteten zu treffen, sehr gering. Zudem müsse man sich im Freien sehr nah (etwa 50 Zentimeter) und für eine längere Zeit direkt gegenüber stehen und miteinander sprechen. Nur dann bestehe die Möglichkeit einer Ansteckung im Freien. Von einer Ansteckungsgefahr könne man allerdings nicht sprechen. (rk)

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