Berlin. Ein Dämpfer für die politisch Korrekten: das Wort „Rasse“ wird auch künftig im Text des Grundgesetzes stehen, nämlich in Artikel 3, wo es bislang heißt: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
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Weil es die biologische Kategorie „Rasse“ nach Überzeugung vieler Linker nicht gibt und das Wort überdies NS-belastet sei, sollte es aus dem in Rede stehenden Grundgesetz-Artikel gestrichen werden. Stattdessen sollte dort ein Verbot von Diskriminierung aus „rassistischen Gründen“ verankert werden. Die Bundestagsfraktionen von Grünen, SPD, FDP und Linke hatten die Änderung gefordert.
Doch zumindest in der laufenden Legislaturperiode wird es dazu nicht mehr kommen. „Es gibt keinen Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Grundgesetzes zum Thema ‚Rasse‘, so daß eine kurzfristige Grundgesetzänderung nicht mehr zu erwarten ist“, stellte jetzt der Justitiar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling, klar. Die Zeit bis zu den Wahlen im Herbst reiche nicht mehr. Zwar soll es zu der Sache noch eine Anhörung im Rechtsausschuß geben, eine Änderung ist laut Hevelings aber zunächst einmal vom Tisch. (rk)
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[…] Zeit für Gesetzentwurf reicht nicht mehr: „Rasse“ bleibt im Grundgesetz stehen […]