Gruppenvergewaltigung durch Schwarzafrikaner: Richter bietet Bewährungsstrafen an

14. Mai 2021
Gruppenvergewaltigung durch Schwarzafrikaner: Richter bietet Bewährungsstrafen an
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Ein besonders unappetitlicher „Einzelfall“: am Berliner Landgericht müssen sich derzeit fünf Schwarzafrikaner verantworten, die im Verdacht stehen, während einer Party in einem Berliner Luxushotel eine 17jährige vergewaltigt und den Vorgang gefilmt zu haben. Die Anklage lautet auf gemeinschaftliche Vergewaltigung und Herstellung jugendpornographischer Schriften, „die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben“ – damit ist das Video gemeint.

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Die Schwarzafrikaner, alle um die zwanzig, wurden in Deutschland geboren, die meisten von ihnen haben Zweit-Staatsbürgerschaften: Million A. ist „Deutsch-Nigerianer“, Oluwatobi Az „Deutsch-Sierraleoner“, Jermaine G. „Deutsch-Togoer“, Tita N. „Deutsch-Kameruner“. Nur Jermaine Az. hat keine zweite Staatsangehörigkeit.

Dem Vorsitzenden Richter zufolge könnten die Angeklagten mit Bewährungsstrafen davonkommen, wenn sie geständig seien, wenn nicht, drohe Haft. Die Angeklagten lehnten dies zunächst ab, im Augenblick seien sie nach Auskunft der Verteidiger nicht dazu bereit. Deshalb muß in einer weiteren Verhandlung demnächst das traumatisierte Opfer aussagen. Der nächste Verhandlungstag ist auf den 21. Mai angesetzt, das Urteil wird im Juli erwartet. (rk)

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7 Kommentare

  1. Riedlinger sagt:

    So kann das doch wahrhaftig nicht weitergehen! Macht endlich die Augen auf und reagiert !!!

  2. Riedlinger sagt:

    Sarrazin an die Macht!

  3. na,ja sagt:

    Zuerst am 10.04.2021. Chemische Keule für Triebtäter in Kasachtan, (21 mal vollzogen) wird auch in Polen, Südkorea und in einer Reihe von US-Bundesstaaten angewannt.

  4. Eveline Ferber sagt:

    Ich finde diese Rechtssprechnung unverantwortlich und nicht gerecht. Solche Menschen haben bei uns nichts verloren. Wer hier leben will, muß sich anpassen an unsere Kultur, an unsere Gesetze und sollte nicht lebenslang von uns finanziert werden müssen. Wer eine Straftat begeht, muß dafür bestraft werden und nach Abbüßung seiner Strafe ohne Wenn und Aber in sein Heimatland abgeschoben werden, außerdem ein lebenslanges Einreiseverbot erhalten.

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  7. Lack sagt:

    Manche dürfen eben im Rechtsstaat, was andere nicht dürfen. Wir haben seit Jahren mit einem Vielfachkriminellen aus Habgier zu tun, bei dem die StA keine Anzeige bearbeitet. Wieso? Keine Ahnung, es läßt sich einiges denken …

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