Folgenschweres Karlsruher Urteil: „Kimaschutz“ macht künftig Endlos-Lockdown möglich

3. Mai 2021
Folgenschweres Karlsruher Urteil: „Kimaschutz“ macht künftig Endlos-Lockdown möglich
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe. Eine folgenschwere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts droht im Strudel der täglichen Nachrichtenflut unterzugehen. Am letzten Donnerstag gaben die Karlsruher Höchstrichter einigen Einwendungen gegen das Klimaschutzgesetz von 2019 recht und machten in diesem Zusammenhang den Weg für künftige Freiheitseinschränkungen aus Klima-Gründen frei. Künftig wird der „Klimawandel“ ausreichen, um Freiheiten einzuschränken, „die direkt oder indirekt mit CO₂,-Emissionen verbunden sind“.

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Der einschlägige Passus in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021, die aus dem Urteil zitiert, ist eindeutig. Zwar rekurriert das Gericht auf „die durch das Grundgesetz umfassend geschützte Freiheit“. Doch dann heißt es weiter: „Die Möglichkeiten, von dieser Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand weitestgehend irreversibel zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden Klimawandel aber von Verfassungs wegen nicht tatenlos hinnehmen darf.“

Dazu muß man sich vor Augen halten, daß das gesamte Leben auf der Erde „direkt oder indirekt mit CO₂-Emissionen verbunden“ ist. Dieser banale Umstand wird fortan ausreichend sein, um Freiheiten grundsätzlich und in beliebigem Umfang einzuschränken; zum Beispiel die Bewegungsfreiheit, die Gewerbefreiheit, das Recht auf Eigentum und vieles, vieles andere.

Weiter heißt es ausdrücklich in der Pressemitteilung des Karlsruher Gerichts: „Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“

Angesichts dieser höchstrichterlichen Steilvorlage ist unschwer abzusehen, daß zukünftige Klima-Lockdowns von unbestimmter Länge und Intensität nahtlos an die derzeitigen Corona-Maßnahmer werden anschließen können. In letzter Zeit wurden die Forderungen nach einem Klima-Lockdown analog zum Corona-Lockdown ohnedies lauter. Eine künftige Bundesregierung mit Grünen-Beteiligung wird sicher darauf zurückkommen. (rk)

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