Absurde Corona-Auflagen: Sport im Freien möglich, aber nicht unter offenem Zelt

14. April 2021
Absurde Corona-Auflagen: Sport im Freien möglich, aber nicht unter offenem Zelt
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Düsseldorf. Die Corona-Politik treibt immer absurdere Blüten. In Nordrhein-Westfalen brachte nun eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zutage, daß daß Sport im Freien, zum Beispiel in einem Park unter Auflagen gestattet ist – Sport unter offenen Zelten im Freien allerdings nicht.

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Die AfD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen hatte am 16. Februar eine Kleine Anfrage eingereicht, die Aktionen von Fitneßstudios betraf, Training in Zelten vor den Einrichtungen zu ermöglichen. In der Antwort der Landesregierung unter der Drucksachen-Nummer 17/13096 heißt es nun:

„(…) Diese Ausnahmemöglichkeit erlaubt es auch Fitnessstudios, ihren Betrieb im Außenbereich für Einzelpersonen oder die vorgenannten Personengruppen wieder aufzunehmen. Dabei ist zu beachten, daß die Sportausübung bzw. der Einzelunterricht aufgrund der Infektionsgefahr durch die erhöhte Aerosolproduktion ausschließlich unter freiem Himmel stattfinden darf. Ein Zelt erfüllt diese Voraussetzung nicht. Auch sämtliche Gruppenangebote außerhalb der engen Personengrenzen sind unzulässig.“ (st)

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Ein Kommentar

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