Ulm. Die 2010 unter ungeklärten Umständen ums Leben gekommene Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig hatte schon früh einen „Türkenbonus“ an deutschen Gerichten kritisiert. Wie ein aktuelles Urteil am Landgericht Ulm zeigt, gibt es ihn offenbar immer noch – auch wenn die Verurteilten keine Türken, sondern Afghanen oder Iraker sind.
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Am Landgericht Ulm wurden jetzt vier Asylanten aus Afghanistan und Irak wegen der Gruppenvergewaltigung eines 14jährigen Mädchens verurteilt. Das Gericht befand es als erwiesen, daß die vier in der Halloween-Nacht 2019 das Mädchen mehrfach vergewaltigt hatten. Die Strafen fielen erstaunlich milde aus: zwei der Angeklagten müssen für zwei Jahre und drei Monate hinter Gitter, die beiden anderen für je zwei Jahre und zwei Monate.
Als strafmildernd wurde den 17 bis 26 Jahre alten Tätern vom Gericht angerechnet, daß sie sich gegen Ende des Verfahrens dazu herbeiließen, sich noch zu ihren Taten zu äußern – nachdem sie während des im Juli 2020 begonnenen Prozesses die meiste Zeit geschwiegen hatten. Der Richter ließ es sich auch nicht nehmen, bei der Urteilsverkündung darauf hinzuweisen, daß sich die Strafen am unteren Ende des Strafmaßes bewegten, weil es immer noch Zweifel am Tathergang und den Tatumständen gebe. So habe sich im Verlauf des Prozesses herausgestellt, daß das 14jährige Opfer aufgrund seiner „psychischen Verfassung“ nicht mehr „uneingeschränkt in der Lage war, zur weiteren Vernehmung zur Verfügung zu stehen“. (rk)
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Vermutlich wird der Begriff „Vergewaltigung“ demnächst als Unwort des Jahres gebrandmarkt aus dem offiziellen Wortschatz verschwinden und durch „Vergewohltätigung“ ersetzt. Das Opfer muss dann w/ Undankbarkeit mit Bestrafung rechnen.
Würde man diese Täter wie Deutsche behandelt, säßen nicht nur 80 % Migranten in unseren Strafanstalten sondern 95 %
Weil das Opfer selbst daran schuld ist, immernoch traumatisiert zu sein, fällt das Urteil für die Täter milde aus. Interessant.
Vermutlich wird der Begriff „Vergewaltigung“ demnächst als Unwort des Jahres gebrandmarkt aus dem offiziellen Wortschatz verschwinden und durch „Vergewohltätigung“ ersetzt. Das Opfer muss dann w/ Undankbarkeit mit Bestrafung rechnen.
[…] Unverständnis über mildes Urteil: Kurze Haftstrafen für Gruppenvergewaltigung einer 14jährigen […]