Von wegen Privilegien: Auch Corona-Geimpfte müssen in Quarantäne

18. März 2021
Von wegen Privilegien: Auch Corona-Geimpfte müssen in Quarantäne
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Neustadt/Weinstraße. Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße hat jetzt entschieden, daß auch bereits gegen Corona Geimpfte bei Ansteckung eines Familienmitglieds zwei Wochen in Quarantäne müssen.

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Das Gericht lehnte einen Eilantrag eines Ärzte-Ehepaars gegen die Dauer der Isolierung ab. Die Tochter des Ehepaars hatte sich mit Corona infiziert. Beide Eltern arbeiten als Allgemeinmediziner und wurden im Januar und Februar mit dem Biontech-Impfstoff geimpft. Anfang März wurde die Tochter positiv getestet und isoliert sich seitdem in der oberen Etage des Hauses der Familie. Vier Tage nach dem Test schickte der Rhein-Pfalz-Kreis den Ärzten eine Bescheinigung über die Dauer ihrer Quarantäne als Kontaktpersonen. Diese sollte 14 Tage dauern.

Dagegen zogen die beiden vor Gericht. Sie machten unter Berufung auf eine israelische Studie geltend, daß sie schon geimpft seien und darum keine Krankheitserreger mehr übertragen könnten. Zudem seien ein PCR-Test und zwei Schnelltests bei ihnen negativ ausgefallen.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und erlärte, bislang lägen keine ausreichenden Belege dafür vor, daß Geimpfte nicht infektiös erkrankten. Sie zählten vielmehr als Kontaktpersonen ersten Grades weiter zu den Ansteckungsverdächtigen.

Mit den von Söder und Co. gerne ins Spiel gebrachten „Freiheiten“ für Corona-Geimpfte sieht es damit erst einmal nicht so gut aus. Mancher wird sich die berechtigte Frage stellen, warum er sich eigentlich impfen lassen soll. (rk)

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3 Kommentare

  1. […] Von wegen Privilegien: Auch Corona-Geimpfte müssen in Quarantäne — zuerst […]

  2. Spionageabwehr sagt:

    Ist nur folgerichtig.
    Gegen das letzte US-Virus, das New Yorker,
    gibt es auch noch keine Impfung.
    Siehe Ärzteblatt:
    Immunevasion.

  3. […] Von wegen Privilegien: Auch Corona-Geimpfte müssen in Quarantäne […]

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