Brüssel/Budapest/Warschau. Der Streit zwischen Brüssel einerseits und Ungarn und Polen andererseits wegen der sogenannten „Rechtsstaatlichkeitsklauseln“ der EU geht in die nächste Runde. Jetzt klagen die beiden Länder, gegen die sich die umstrittenen Klauseln vor allem richten, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die obersten EU-Richter sollen prüfen, ob der im Januar in Kraft getretene neue Mechanismus zur Kürzung von EU-Geldern bei bestimmten Rechtsstaatsverstößen zulässig ist.
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Der EuGH bestätigte am Donnerstag den Eingang der Klagen. Sie werden nach einer Vereinbarung der EU-Mitgliedstaaten dazu führen, daß der Sanktionsmechanismus vorläufig nicht angewendet wird.
„Wir können nicht zulassen, daß diese EU-Bestimmung, die ernsthaft gegen EU-Recht verstößt, in Kraft bleibt“, schrieb die ungarische Justizministerin Judit Varga auf ihrer Facebook-Seite. Deshalb klage ihr Land zusammen mit Polen gegen die Rechtsstaatsverordnung. Man gehe davon aus, daß die derzeitige Lösung keine rechtliche Grundlage in den EU-Verträgen habe, sagte auch der polnische Regierungssprecher Piotr Müller. Sie beeinträchtige die Kompetenzen der EU-Staaten und verstoße gegen EU-Recht.
Polen und Ungarn lehnen den neuen Rechtsstaatsmechanismus im mehrjährigen EU-Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 ab. Sie argumentieren, daß der Mechanismus darauf abzielt, ihnen wegen umstrittener politischer Projekte EU-Mittel zu kürzen. Gegen beide läuft zugleich ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge wegen mutmaßlicher Mißachtung von EU-„Grundwerten“.
Befürworter des Rechtsstaatsmechanismus unterstellen, daß die Regierungen in Budapest und Warschau die EU-Gelder mißbrauchen, um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abzubauen. Ungarn und Polen wiederum beharren auf ihrer nationalen Souveränität und nehmen sich insbesondere in Sachen Zuwanderung und Grenzschutz das Recht heraus, den Schutz der eigenen Bevölkerungen über abstrakte EU-„Grundwerte“ zu stellen. (mü)
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