Greifswald. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat jetzt zwei Klägern gegen die im Landkreis verfügte 15-Kilometer-Regel im Rahmen der Corona-Maßnahmen Recht gegeben (Az. 4 B 134/21 HGW, 4 B 154/21). Die Begründung des Urteils setzt die Exekutive im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern unter Zugzwang.
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In der Entscheidung wird den einstweiligen Rechtsschutzanträgen der Kläger stattgegeben, so daß die am 22. Januar angeordneten Maßnahmen der nächtlichen Ausgangssperre und der 15-Kilometer-Regel zumindest bis zur Entscheidung über den Widerspruch selbst für diese nicht gelten. Die Antragsteller hatten am Montag und Dienstag der Vorwoche Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung eingelegt, die am Montag unter Hinweis auf die aktkuellen „Inzidenz“-Zahlen in Kraft getreten war.
Die zeitlich unbegrenzten und für einen großen räumlichen Geltungsbereich getroffenen Anordnungen beträfen „einen so großen Personenkreis wie auch eine solche Vielzahl unbestimmter Lebenssachverhalte“, daß eine Allgemeinverfügung nach Überzeugung der Richter nicht die angemessene rechtliche Handlungsform darstelle. (rk)
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