Berlin. In Berlin hat jetzt der Senat beschlossen, daß künftig auch in privaten Fahrzeugen Maskenpflicht herrscht. Demnach müssen alle Personen in einem Auto außer dem Fahrer eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
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Ausnahmen von der Maskenpflicht in Privatfahrzeugen gibt es nur für Ehe- oder Lebenspartner, Angehörige des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht.
Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Teilnehmer von Autokorsos – gerade in den letzten Wochen wurde wiederholt zum Beispiel von Bauern mit Traktor-Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen protestiert. Die erweiterte Maskenpflicht soll bereits in den nächsten Tagen in Kraft treten. (se)
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